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Veterinärangelegenheiten beim Export

Symbolfoto: Ein Tierarzt untersucht Kühe in einem großen Stall (Foto: Colourbox.de / Pressmaster)
Foto: Colourbox.de / Pressmaster
Symbolfoto: Ein Tierarzt untersucht Kühe in einem großen Stall (Foto: Colourbox.de / Pressmaster)
Foto: Colourbox.de / Pressmaster

Um den internationalen Warenverkehr mit lebenden Tieren (Zuchttiere, Haustiere, Zootiere) oder Lebensmitteln tierischen Ursprungs von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (sog. Drittstaat) zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, die Einfuhrbedingungen des jeweiligen Drittstaates zu beachten. Mögliche Einfuhranforderungen können beispielsweise die Herkunft und der Gesundheitszustand der Tiere sein, aber auch die Verarbeitung, Lagerung und der Transport von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, welche später exportiert werden sollen.

Ein erklärtes Ziel der Drittstaaten ist es, das mit Aufstellen der Einfuhrbedingungen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen der Eintrag bzw. die Verschleppung von Tierseuchen verhindert wird. Im Fall der zu exportierenden tierischen Lebensmittel muss darüber hinaus ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher im Drittland verhindert werden. Die sogenannte Einfuhrbedingungen werden in der Regel durch ein bilateral abgestimmtes Veterinärzertifikat, welches die Sendung bis zum Bestimmungsort begleitet, bestätigt.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Abkommen verabschiedet, dass der Welthandel nicht unverhältnismäßig stark zu beschränken ist, das sogenannte SPS-Agreement (sanitary and phyotsanitary measures - Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen). Darin hat die WTO festgelegt, dass die Einfuhrbedingungen wissenschaftlich begründet sein müssen und eine umfassende Risikobewertung erfolgt ist.

Um den internationalen Handel zu erleichtern, wird eine Harmonisierung der Einfuhranforderungen angestrebt.  Zu diesem Zweck haben die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Codex Alimentarius internationale Standards vorgegeben, die das grundsätzlich notwendige Schutzniveau im Handel mit lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen definieren.

Für Fragen zu den Einfuhrbedingungen der einzelnen Drittstaaten verweisen wir auf den sehr gut strukturierten Internetauftritt und FAQ-Bereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Um den internationalen Warenverkehr mit lebenden Tieren (Zuchttiere, Haustiere, Zootiere) oder Lebensmitteln tierischen Ursprungs von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (sog. Drittstaat) zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, die Einfuhrbedingungen des jeweiligen Drittstaates zu beachten. Mögliche Einfuhranforderungen können beispielsweise die Herkunft und der Gesundheitszustand der Tiere sein, aber auch die Verarbeitung, Lagerung und der Transport von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, welche später exportiert werden sollen.

Ein erklärtes Ziel der Drittstaaten ist es, das mit Aufstellen der Einfuhrbedingungen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen der Eintrag bzw. die Verschleppung von Tierseuchen verhindert wird. Im Fall der zu exportierenden tierischen Lebensmittel muss darüber hinaus ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher im Drittland verhindert werden. Die sogenannte Einfuhrbedingungen werden in der Regel durch ein bilateral abgestimmtes Veterinärzertifikat, welches die Sendung bis zum Bestimmungsort begleitet, bestätigt.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Abkommen verabschiedet, dass der Welthandel nicht unverhältnismäßig stark zu beschränken ist, das sogenannte SPS-Agreement (sanitary and phyotsanitary measures - Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen). Darin hat die WTO festgelegt, dass die Einfuhrbedingungen wissenschaftlich begründet sein müssen und eine umfassende Risikobewertung erfolgt ist.

Um den internationalen Handel zu erleichtern, wird eine Harmonisierung der Einfuhranforderungen angestrebt.  Zu diesem Zweck haben die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Codex Alimentarius internationale Standards vorgegeben, die das grundsätzlich notwendige Schutzniveau im Handel mit lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen definieren.

Für Fragen zu den Einfuhrbedingungen der einzelnen Drittstaaten verweisen wir auf den sehr gut strukturierten Internetauftritt und FAQ-Bereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Export von lebenden Tieren und tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln aus Brandenburg haben, können Sie sich über die Funktions-E-Mail direkt an das Referat 34 wenden.

Kontakt MSGIV Referat 34:
verbraucherschutz@msgiv.brandenburg.de

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Export von lebenden Tieren und tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln aus Brandenburg haben, können Sie sich über die Funktions-E-Mail direkt an das Referat 34 wenden.

Kontakt MSGIV Referat 34:
verbraucherschutz@msgiv.brandenburg.de