Elektromagnetische Felder - eine Gesundheitsgefahr?
Seit der Einführung des Mobilfunks hat die öffentliche Diskussion um mögliche Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder in der Umwelt zugenommen.Elektromagnetische Felder technischen Ursprungs gehören zum Alltag der Menschen in den Industrieländern.
Ihre wichtigsten Quellen im niederfrequenten (NF-)Bereich sind die Anlagen der Elektroenergieversorgung bis hin zum elektrischen Haushaltgerät im persönlichen Umfeld.
Im Hochfrequenz (HF-)Bereich sind es die Funksendeanlagen der Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk- und Rundfunk-/Fernsehsender. Im persönlichen Umfeld gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Quellen: Mikrowellenöfen, Handys, Schnurlostelefone, WLAN-Anlagen, um nur die wichtigsten zu nennen.
In den Bereich der elektromagnetischen Felder ist auch die Optische Strahlung einzuordnen. Unter Strahlenschutzaspekten ist hier die UV-Strahlung bedeutsam, der wir sowohl aus natürlichen (Sonnenstrahlung) als auch technischen Quellen, vor allem Solarien, ausgesetzt sind.
Insbesondere bei übermäßiger und ungeschützter Exposition birgt UV-Strahlung ein nicht zu vernachlässigendes, aber doch von vielen unterschätztes Risiko, etwa für Hautkrebs und allergische Reaktionen. Insbesondere durch Sonnenbrände im Kindesalter steigt das Risiko für einen späteren Hautkrebs.
Grenzwertsetzung bietet Schutz
Zunehmend wird im Alltag unter dem Begriff "Elektrosmog" über mögliche negative Wirkungen technisch erzeugter elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder für die menschliche Gesundheit diskutiert.
Seit langem bekannt sind die so genannten thermischen Wirkungen solcher Felder. Darunter versteht man deren Eigenschaft, menschliches Gewebe zu erwärmen und dadurch zu schädigen. Bekannt ist auch, dass durch Feldwirkung im Körper schwache elektrische Ströme erzeugt werden, welche die körpereigenen Ströme - etwa in den Nervenbahnen - überlagern und lebenswichtige Funktionen stören können. Derartige Wirkungen können ausgelöst werden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat Empfehlungen zu Grenzwerten veröffentlicht, die eine Überschreitung dieser Wirkschwellen zuverlässig, d. h. mit einem Sicherheitsfaktor, verhindern.
Auf den Empfehlungen basiert auch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Sie regelt die Grenzwerte und weitere Anforderungen für Hochspannungsanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 2000 Volt (Gleichstrom) sowie für Funksendeanlagen mit mindestens 10 Watt Leistung. Die Grenzwerte gewährleisten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft einen zuverlässigen Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder.
Vernünftige Vorsorgemaßnahmen sind nie verkehrt
Um den verbleibenden Unsicherheiten im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess Rechnung zu tragen, ist eine vorsorgliche Reduzierung von Feldstärken auch unterhalb der Grenzwerte grundsätzlich sinnvoll. Dem trägt der Gesetzgeber mit der 2013 überarbeiteten 26. BImSchV verstärkt Rechnung.
Mit dem Ziel des bundesweit einheitlichen Vollzuges der 26. BImSchV durch die Behörden wurden 2014 die "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) überarbeitet. Sie geben nun auch Empfehlungen zu den geänderten Anforderungen zur Vorsorge bei Hochspannungsanlagen und zur Beteiligung der Kommunen bei der Standortauswahl für Hochfrequenzanlagen entsprechend § 4 und § 7a der 26. BImSchV.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Seit der Einführung des Mobilfunks hat die öffentliche Diskussion um mögliche Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder in der Umwelt zugenommen.Elektromagnetische Felder technischen Ursprungs gehören zum Alltag der Menschen in den Industrieländern.
Ihre wichtigsten Quellen im niederfrequenten (NF-)Bereich sind die Anlagen der Elektroenergieversorgung bis hin zum elektrischen Haushaltgerät im persönlichen Umfeld.
Im Hochfrequenz (HF-)Bereich sind es die Funksendeanlagen der Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk- und Rundfunk-/Fernsehsender. Im persönlichen Umfeld gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Quellen: Mikrowellenöfen, Handys, Schnurlostelefone, WLAN-Anlagen, um nur die wichtigsten zu nennen.
In den Bereich der elektromagnetischen Felder ist auch die Optische Strahlung einzuordnen. Unter Strahlenschutzaspekten ist hier die UV-Strahlung bedeutsam, der wir sowohl aus natürlichen (Sonnenstrahlung) als auch technischen Quellen, vor allem Solarien, ausgesetzt sind.
Insbesondere bei übermäßiger und ungeschützter Exposition birgt UV-Strahlung ein nicht zu vernachlässigendes, aber doch von vielen unterschätztes Risiko, etwa für Hautkrebs und allergische Reaktionen. Insbesondere durch Sonnenbrände im Kindesalter steigt das Risiko für einen späteren Hautkrebs.
Grenzwertsetzung bietet Schutz
Zunehmend wird im Alltag unter dem Begriff "Elektrosmog" über mögliche negative Wirkungen technisch erzeugter elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder für die menschliche Gesundheit diskutiert.
Seit langem bekannt sind die so genannten thermischen Wirkungen solcher Felder. Darunter versteht man deren Eigenschaft, menschliches Gewebe zu erwärmen und dadurch zu schädigen. Bekannt ist auch, dass durch Feldwirkung im Körper schwache elektrische Ströme erzeugt werden, welche die körpereigenen Ströme - etwa in den Nervenbahnen - überlagern und lebenswichtige Funktionen stören können. Derartige Wirkungen können ausgelöst werden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat Empfehlungen zu Grenzwerten veröffentlicht, die eine Überschreitung dieser Wirkschwellen zuverlässig, d. h. mit einem Sicherheitsfaktor, verhindern.
Auf den Empfehlungen basiert auch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Sie regelt die Grenzwerte und weitere Anforderungen für Hochspannungsanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 2000 Volt (Gleichstrom) sowie für Funksendeanlagen mit mindestens 10 Watt Leistung. Die Grenzwerte gewährleisten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft einen zuverlässigen Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder.
Vernünftige Vorsorgemaßnahmen sind nie verkehrt
Um den verbleibenden Unsicherheiten im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess Rechnung zu tragen, ist eine vorsorgliche Reduzierung von Feldstärken auch unterhalb der Grenzwerte grundsätzlich sinnvoll. Dem trägt der Gesetzgeber mit der 2013 überarbeiteten 26. BImSchV verstärkt Rechnung.
Mit dem Ziel des bundesweit einheitlichen Vollzuges der 26. BImSchV durch die Behörden wurden 2014 die "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) überarbeitet. Sie geben nun auch Empfehlungen zu den geänderten Anforderungen zur Vorsorge bei Hochspannungsanlagen und zur Beteiligung der Kommunen bei der Standortauswahl für Hochfrequenzanlagen entsprechend § 4 und § 7a der 26. BImSchV.
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