Gentechnik
Als Gentechnik bezeichnet man Methoden und Verfahren zur Isolierung, Analyse, Veränderung und Neukombination von Genen. Diese Veränderungen können bei menschlichem, tierischem, pflanzlichem oder mikrobiellem Erbgut vorgenommen und auch über Artgrenzen hinweg neukombiniert werden. Dadurch werden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erzeugt.Die Gentechnik lässt sich in die folgenden drei großen Anwendungsbereiche untergliedern:
- Grüne Gentechnik: (alternativ: Agro-Gentechnik): Anwendungsbereiche zur Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von Rohstoffen (Beispiel: Energiepflanzen) in der landwirtschaftlichen Produktion.
- Rote Gentechnik: Gentechnische Methoden in der Medizin zur Erforschung von Krankheitsursachen und zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren (Beispiel: Gentherapie) sowie zur Herstellung von Arzneimitteln.
- Die graue oder weiße Gentechnik: Die Nutzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen zur Herstellung von Enzymen oder Chemikalien für industrielle Zwecke (Beispiel: Waschmittelherstellung), in der Mikrobiologie und der Umweltschutztechnik (Beispiel: Abwasserbehandlung).
Für die Landespolitik stellt die Gentechnik als Streitpunkt unterschiedlicher Auffassungen über ihre Chancen und Risiken eine große Herausforderung dar: Einerseits sollen ihre technisch-innovativen und wirtschaftlichen Potentiale genutzt werden, andererseits sind Beeinträchtigungen oder Schäden bei Mensch und Umwelt auszuschließen.
Ein detailliertes Regelwerk - das Gentechnikgesetz mit seinen begleitenden Verordnungen, eingebunden in europäisches Recht und internationale Übereinkommen - hat diese Aufgabe übernommen. Es gelten klare Regelungen für die Nutzung der Gentechnik, deren Einhaltung durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg überwacht wird.
Als Gentechnik bezeichnet man Methoden und Verfahren zur Isolierung, Analyse, Veränderung und Neukombination von Genen. Diese Veränderungen können bei menschlichem, tierischem, pflanzlichem oder mikrobiellem Erbgut vorgenommen und auch über Artgrenzen hinweg neukombiniert werden. Dadurch werden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erzeugt.Die Gentechnik lässt sich in die folgenden drei großen Anwendungsbereiche untergliedern:
- Grüne Gentechnik: (alternativ: Agro-Gentechnik): Anwendungsbereiche zur Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von Rohstoffen (Beispiel: Energiepflanzen) in der landwirtschaftlichen Produktion.
- Rote Gentechnik: Gentechnische Methoden in der Medizin zur Erforschung von Krankheitsursachen und zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren (Beispiel: Gentherapie) sowie zur Herstellung von Arzneimitteln.
- Die graue oder weiße Gentechnik: Die Nutzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen zur Herstellung von Enzymen oder Chemikalien für industrielle Zwecke (Beispiel: Waschmittelherstellung), in der Mikrobiologie und der Umweltschutztechnik (Beispiel: Abwasserbehandlung).
Für die Landespolitik stellt die Gentechnik als Streitpunkt unterschiedlicher Auffassungen über ihre Chancen und Risiken eine große Herausforderung dar: Einerseits sollen ihre technisch-innovativen und wirtschaftlichen Potentiale genutzt werden, andererseits sind Beeinträchtigungen oder Schäden bei Mensch und Umwelt auszuschließen.
Ein detailliertes Regelwerk - das Gentechnikgesetz mit seinen begleitenden Verordnungen, eingebunden in europäisches Recht und internationale Übereinkommen - hat diese Aufgabe übernommen. Es gelten klare Regelungen für die Nutzung der Gentechnik, deren Einhaltung durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg überwacht wird.
Gentechnik: Aufgaben und Organisation
Hier finden Sie Informationen zu Aufgaben und Strukturen der Bundes- und Landesbehörden. Weiterlesen
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Gentechnische Anlagen in Brandenburg
Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen oder deren Produkte ist nach dem Gentechnikgesetz und nach produktspezifischen Europäischen Richtlinien genehmigungspflichtig. Weiterlesen
Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen oder deren Produkte ist nach dem Gentechnikgesetz und nach produktspezifischen Europäischen Richtlinien genehmigungspflichtig. Weiterlesen
Grüne Gentechnik:
Gentechnikfreiheit, Saatgutveränderung. Informationen zur Gentechnikfreiheit auf Brandenburger Böden. weiterlesen
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