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Gute Laborpraxis (GLP)

Die »Gute Laborpraxis« (GLP) ist ein internationales Regelwerk, welches auf von der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) entwickelt wurde. Es sichert über ausformulierte Grundsätze, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten gewährleistet ist. In Deutschland sind die Grundsätze der Guten Laborpraxis im Chemikaliengesetz verankert.

GLP-pflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren ermöglichen sollen.

GLP-Überwachung

Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Im Land Brandenburg ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) zuständig. Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis wird durch turnusmäßige behördliche Inspektionen überprüft. Die Inspektionen werden nach den in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachungen der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) aufgeführten Leitlinien durchgeführt.

Antragstellung

Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang 2 zum ChemG beantragen. Den Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung kann auch stellen, wer nicht zur Durchführung GLP-pflichtiger Prüfungen verpflichtet ist, aber ein berechtigtes Interesse nach§ 19b Abs. 1 Satz 2 ChemG glaubhaft macht.

 

Interessenten wenden sich bitte an unten genannte Kontaktadresse.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Abteilung Verbraucherschutz

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

oder per E-Mail an Chem-Gent@msgiv.brandenburg.de

Weitere Informationen hält die GLP-Bundesstelle beim Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) bereit. Eine Übersicht über die deutschen Prüfeinrichtungen/Prüfstandorte finden Sie hier ebenfalls.