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Zivil- und Katastrophenschutz im Gesundheitswesen

Symbolfoto Zivil- und Katastrophenschutz, Foto: © 1320Team / Fotolia
Foto: © 1320Team / Fotolia

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen Gefahrenlagen.

Zu diesen zählen insbesondere:

  • Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen)
  • Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen)
  • Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger
  • Naturkatastrophen und Extremwetterlagen
  • Ausfall Kritischer Infrastrukturen wie z. B. der Strom- und Wasserversorgung, der Informations- und Kommunikationseinrichtungen, des Personen- und Güterverkehrs, etc.

Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt.

Für mögliche Schadenslagen werden Risikoanalysen erstellt, Schutzziele festgelegt und entsprechende Notfallplanungen und Vorsorgemaßnahmen mit allen Beteiligten abgestimmt. Hierzu gehören auch die Beschaffung und Vorhaltung von spezieller Ausstattung, die Festlegung von Alarmierungs-, Kommunikations- und Führungsstrukturen, die Ausbildung und Schulung des Personals und die regelmäßige Übung der Zusammenarbeit.

Ein weiteres Aufgabenfeld im Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz ist die Vorbereitung und Durchführung einer kompetenten Risiko- und Krisenkommunikation. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass Gefahrenlagen im Allgemeinen mit einem hohen Angst- und Panikpotenzial verbunden sind.
Richtiges Verhalten der betroffenen Bevölkerung und die Durchführung von geeigneten Selbsthilfe-Maßnahmen tragen bei Schadensereignissen ganz wesentlich zum Schutz der Gesundheit bei. Voraussetzung hierfür sind eine Sensibilisierung und umfassende Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich der Möglichkeiten des Selbstschutzes.

Das Aufgabengebiet Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz wird im Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren bearbeitet:

  • Gefahrenabwehr- und Gesundheitsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere: Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Strahlenschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Berufsverbände, Kammern und Krankenkassen
  • Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante medizinische Einrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste
  • Hilfsorganisationen, Einrichtungen der Psychosozialen Notfallversorgung
  • Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller und Händler, Apotheken
  • Untersuchungsämter, Labore, Ausbildungseinrichtungen und wissenschaftliche Institutionen
Symbolfoto Zivil- und Katastrophenschutz, Foto: © 1320Team / Fotolia
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Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen Gefahrenlagen.

Zu diesen zählen insbesondere:

  • Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen)
  • Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen)
  • Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger
  • Naturkatastrophen und Extremwetterlagen
  • Ausfall Kritischer Infrastrukturen wie z. B. der Strom- und Wasserversorgung, der Informations- und Kommunikationseinrichtungen, des Personen- und Güterverkehrs, etc.

Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt.

Für mögliche Schadenslagen werden Risikoanalysen erstellt, Schutzziele festgelegt und entsprechende Notfallplanungen und Vorsorgemaßnahmen mit allen Beteiligten abgestimmt. Hierzu gehören auch die Beschaffung und Vorhaltung von spezieller Ausstattung, die Festlegung von Alarmierungs-, Kommunikations- und Führungsstrukturen, die Ausbildung und Schulung des Personals und die regelmäßige Übung der Zusammenarbeit.

Ein weiteres Aufgabenfeld im Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz ist die Vorbereitung und Durchführung einer kompetenten Risiko- und Krisenkommunikation. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass Gefahrenlagen im Allgemeinen mit einem hohen Angst- und Panikpotenzial verbunden sind.
Richtiges Verhalten der betroffenen Bevölkerung und die Durchführung von geeigneten Selbsthilfe-Maßnahmen tragen bei Schadensereignissen ganz wesentlich zum Schutz der Gesundheit bei. Voraussetzung hierfür sind eine Sensibilisierung und umfassende Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich der Möglichkeiten des Selbstschutzes.

Das Aufgabengebiet Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz wird im Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren bearbeitet:

  • Gefahrenabwehr- und Gesundheitsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere: Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Strahlenschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Berufsverbände, Kammern und Krankenkassen
  • Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante medizinische Einrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste
  • Hilfsorganisationen, Einrichtungen der Psychosozialen Notfallversorgung
  • Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller und Händler, Apotheken
  • Untersuchungsämter, Labore, Ausbildungseinrichtungen und wissenschaftliche Institutionen