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Rettungsassistentin / Rettungsassistent

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch die Ärztin/den Arzt;
  • Herstellen der Transportfähigkeit von Notfallpatienten;
  • Beobachtung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus;
  • Sachgerechte Beförderung kranker, verletzter und hilfsbedürftiger Personen - auch wenn sie nicht Notfallpatienten sind.

 

Tätigkeitsbereiche

in Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I Seite 1384);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl. I Seite 1966) in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis);
  • Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

Lehrgang:
mindestens 1.200 Stunden theoretische und praktische Ausbildung, in Vollzeitform 12 Monate;

praktische Tätigkeit:
mindestens 1.600 Stunden praktischer Tätigkeit an einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes mit Notarztdienst, in Vollzeitform 12 Monate;

Die Ausbildung kann verkürzt werden.

  1. Krankenpfleger/innen und Kinderkranpfleger/innen werden nach Teilnahme an einem 300-Stunden-Ergänzungslehrgang zur staatlichen Prüfung zugelassen. Die praktische Tätigkeit ist in vollem Umfang abzuleisten (1.600 Stunden);
  2. Rettungssanitäter/innen mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Rahmenprogramm des Bund/Länderausschusses "Rettungswesen" (520-Stunden-Programm) absolvieren einen 680-Stunden-Lehrgang. Die nach Abschluss der Ausbildung zum Rettungssanitäter im Rettungsdienst abgeleistete Tätigkeit wird auf die praktische Tätigkeit angerechnet (im Umfang ihrer Gleichwertigkeit);
  3. für Soldaten der Bundeswehr, Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei mit Sanitätsprüfung oder vergleichbarer Fachprüfung sowie Angehörige der Feuerwehr mit entsprechender Ausbildung wird die Ausbildung ebenfalls verkürzt. (Anrechnungszeiten und -modalitäten vgl. §§ 8 und 9 RettAssG).

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Landesrettungsschule Brandenburg e.V. Bad Saarow-Pieskow
  • Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. Potsdam

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch die Ärztin/den Arzt;
  • Herstellen der Transportfähigkeit von Notfallpatienten;
  • Beobachtung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus;
  • Sachgerechte Beförderung kranker, verletzter und hilfsbedürftiger Personen - auch wenn sie nicht Notfallpatienten sind.

 

Tätigkeitsbereiche

in Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I Seite 1384);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl. I Seite 1966) in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis);
  • Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

Lehrgang:
mindestens 1.200 Stunden theoretische und praktische Ausbildung, in Vollzeitform 12 Monate;

praktische Tätigkeit:
mindestens 1.600 Stunden praktischer Tätigkeit an einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes mit Notarztdienst, in Vollzeitform 12 Monate;

Die Ausbildung kann verkürzt werden.

  1. Krankenpfleger/innen und Kinderkranpfleger/innen werden nach Teilnahme an einem 300-Stunden-Ergänzungslehrgang zur staatlichen Prüfung zugelassen. Die praktische Tätigkeit ist in vollem Umfang abzuleisten (1.600 Stunden);
  2. Rettungssanitäter/innen mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Rahmenprogramm des Bund/Länderausschusses "Rettungswesen" (520-Stunden-Programm) absolvieren einen 680-Stunden-Lehrgang. Die nach Abschluss der Ausbildung zum Rettungssanitäter im Rettungsdienst abgeleistete Tätigkeit wird auf die praktische Tätigkeit angerechnet (im Umfang ihrer Gleichwertigkeit);
  3. für Soldaten der Bundeswehr, Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei mit Sanitätsprüfung oder vergleichbarer Fachprüfung sowie Angehörige der Feuerwehr mit entsprechender Ausbildung wird die Ausbildung ebenfalls verkürzt. (Anrechnungszeiten und -modalitäten vgl. §§ 8 und 9 RettAssG).

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Landesrettungsschule Brandenburg e.V. Bad Saarow-Pieskow
  • Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. Potsdam