Queere Lebensweisen (LSBTTIQ)
Jeder Mensch hat die Freiheit, im Rahmen unserer Grundrechte sein Leben, seine geschlechtliche Identität und seine sexuelle Orientierung nach seinen Vorstellungen zu entfalten. Und die Formen des Zusammenlebens der Menschen werden immer vielfältiger und bunter.
Brandenburg tritt für ein respektvolles Miteinander ein, das die Menschenrechte und die verschiedenen Arten zu leben und zu lieben achtet.
Jeder Mensch hat die Freiheit, im Rahmen unserer Grundrechte sein Leben, seine geschlechtliche Identität und seine sexuelle Orientierung nach seinen Vorstellungen zu entfalten. Und die Formen des Zusammenlebens der Menschen werden immer vielfältiger und bunter.
Brandenburg tritt für ein respektvolles Miteinander ein, das die Menschenrechte und die verschiedenen Arten zu leben und zu lieben achtet.
Diskriminierungsverbot in der Landesverfassung
Brandenburg hat als erstes Bundesland 1992 ein Diskriminierungsverbot für Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in seine Landesverfassung aufgenommen:
„Niemand darf wegen seiner Rasse, Abstammung, Nationalität, Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, seiner Behinderung, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ (Artikel 12 Absatz 2).
Damit hat Brandenburg ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung und Benachteiligung gesetzt.
In einem offenen gesellschaftlichen Klima können diese Rechte voll wirken. Leider gehört die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter* und Queeren Personen (LSBTIQ) in Deutschland noch immer zum Alltag, und das Ringen um Achtung und Respekt hat an Aktualität nichts eingebüßt.
Brandenburg hat als erstes Bundesland 1992 ein Diskriminierungsverbot für Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in seine Landesverfassung aufgenommen:
„Niemand darf wegen seiner Rasse, Abstammung, Nationalität, Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, seiner Behinderung, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ (Artikel 12 Absatz 2).
Damit hat Brandenburg ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung und Benachteiligung gesetzt.
In einem offenen gesellschaftlichen Klima können diese Rechte voll wirken. Leider gehört die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter* und Queeren Personen (LSBTIQ) in Deutschland noch immer zum Alltag, und das Ringen um Achtung und Respekt hat an Aktualität nichts eingebüßt.
Vorurteile abbauen
Deshalb ist mehr Aufklärung und die Stärkung der Rechte von LSBTIQ-Personen notwendig, um neben einer rechtlichen, auch eine gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTIQ-Personen in allen Bereichen zu erlangen. Dabei spielen ein Recht auf Selbstbestimmung und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eine zentrale Rolle.
Als Flächenland legt Brandenburg dabei vor allem auch den Fokus auf das Empowerment von LSBTIQ-Personen und queeren Lebensweisen in ländlichen Regionen. Denn während in den städtischen Ballungsräumen die bunte Vielfalt „unterm Regenbogen“ offener gelebt werden kann, bleibt sie im ländlichen Raum öfter noch im Verborgenen. Hier halten sich Vorurteile besonders zäh, sind Menschen oft über Jahre hinweg gezwungen, ihre geschlechtliche und sexuelle Identität nicht erkennen zu geben.
Das Land Brandenburg fördert vielfältige Projekte von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit befassen, den Coming-Out-Prozess begleiten sowie Begegnungsstätten und geschützte Räume für LSBTIQ-Personen schaffen.
Deshalb ist mehr Aufklärung und die Stärkung der Rechte von LSBTIQ-Personen notwendig, um neben einer rechtlichen, auch eine gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTIQ-Personen in allen Bereichen zu erlangen. Dabei spielen ein Recht auf Selbstbestimmung und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eine zentrale Rolle.
Als Flächenland legt Brandenburg dabei vor allem auch den Fokus auf das Empowerment von LSBTIQ-Personen und queeren Lebensweisen in ländlichen Regionen. Denn während in den städtischen Ballungsräumen die bunte Vielfalt „unterm Regenbogen“ offener gelebt werden kann, bleibt sie im ländlichen Raum öfter noch im Verborgenen. Hier halten sich Vorurteile besonders zäh, sind Menschen oft über Jahre hinweg gezwungen, ihre geschlechtliche und sexuelle Identität nicht erkennen zu geben.
Das Land Brandenburg fördert vielfältige Projekte von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit befassen, den Coming-Out-Prozess begleiten sowie Begegnungsstätten und geschützte Räume für LSBTIQ-Personen schaffen.
LSBTIQ-Geflüchtete in Brandenburg
Eine zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik berücksichtigt neben der besonderen Situation von geflüchteten Frauen, Kindern sowie Betroffenen von Krieg und Folter, auch LSBTIQ (lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere) Geflüchtete. Diesen besonders gefährdeten Personen wird auch im Landesintegrationskonzept – nicht nur bezüglich Gewaltprävention und Gewaltschutz – ein besonderes Augenmerk gewidmet.
Den meisten LSBTIQ-Geflüchteten fällt es aufgrund der massiven Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, die sie in ihren Herkunftsländern, aber auch während der Flucht und teilweise noch im Aufnahmeland sowohl außerhalb, als auch innerhalb der Aufnahmeeinrichtungen erfahren (haben), schwer, ihre sexuelle Orientierung bzw. ihre geschlechtliche Identität preiszugeben, Hilfe zu suchen und ihre Rechte einzufordern.
Das Land Brandenburg fördert daher verschiedene Unterstützungsangebote für LSBTIQ-Geflüchtete mit dem Ziel, über die spezielle Situation dieser Menschen aufzuklären, sie in Brandenburg willkommen zu heißen und ihnen kompetente Beratungsstrukturen sowie ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen aufzubauen, wie zum Beispiel durch das vom MSGIV geförderte Projekt „Queer Integration“ des Vereins Katte e. V.
Eine zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik berücksichtigt neben der besonderen Situation von geflüchteten Frauen, Kindern sowie Betroffenen von Krieg und Folter, auch LSBTIQ (lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere) Geflüchtete. Diesen besonders gefährdeten Personen wird auch im Landesintegrationskonzept – nicht nur bezüglich Gewaltprävention und Gewaltschutz – ein besonderes Augenmerk gewidmet.
Den meisten LSBTIQ-Geflüchteten fällt es aufgrund der massiven Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, die sie in ihren Herkunftsländern, aber auch während der Flucht und teilweise noch im Aufnahmeland sowohl außerhalb, als auch innerhalb der Aufnahmeeinrichtungen erfahren (haben), schwer, ihre sexuelle Orientierung bzw. ihre geschlechtliche Identität preiszugeben, Hilfe zu suchen und ihre Rechte einzufordern.
Das Land Brandenburg fördert daher verschiedene Unterstützungsangebote für LSBTIQ-Geflüchtete mit dem Ziel, über die spezielle Situation dieser Menschen aufzuklären, sie in Brandenburg willkommen zu heißen und ihnen kompetente Beratungsstrukturen sowie ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen aufzubauen, wie zum Beispiel durch das vom MSGIV geförderte Projekt „Queer Integration“ des Vereins Katte e. V.
Aktionsplan Queeres Brandenburg
Die Landesregierung hat 2017 den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ erarbeitet.
Die Landesregierung hat 2017 den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ erarbeitet.
Kontakt
Marina Fähnrich
Leitung Referat 16 Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen
Telefon: 0331 866-5180
E-Mail: marina.faehnrich@msgiv.brandenburg.de
Sarah Staeck
Referentin, Referat 16 Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen
Telefon: 0331 866-5188
E-Mail: sarah.staeck@msgiv.brandenburg.de
Marina Fähnrich
Leitung Referat 16 Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen
Telefon: 0331 866-5180
E-Mail: marina.faehnrich@msgiv.brandenburg.de
Sarah Staeck
Referentin, Referat 16 Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen
Telefon: 0331 866-5188
E-Mail: sarah.staeck@msgiv.brandenburg.de