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Stiftung “Hilfen für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg”

Arbeitslosigkeit, Krankheit, Überschuldung, Pflegebedürftigkeit oder auch der Tod eines Familienmitgliedes können dazu führen, dass Familien zerbrechen - oder wachsen. Nicht selten verschärfen sich bereits bestehende Schwierigkeiten und Konflikte. Die Familien geraten in schwere Notlagen und finden aus eigener Kraft keinen Ausweg mehr. Solcher Notlagen nimmt sich die Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg“ an.

Hilfe für Familien

Die Stiftung unterstützt in Not geratenen Familien mit

  • mindestens einem Kind,
  • pflegebedürftigen Angehörigen,
  • hinterbliebenen Elternteilen,
  • alleinerziehenden Frauen und Männern oder
  • werdenden Müttern.

Finanzielle Unterstützung

Die Stiftung gewährt eine auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Unterstützung. Dabei kann es sich um eine Geldzuwendung oder ein zinsloses Darlehen handeln. Die Höhe der Stiftungsleistungen richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.

Die Hilfe kommt dann zum Tragen, wenn keine gesetzlichen Ansprüche auf staatliche Hilfeleistungen bestehen oder aufgrund der Schwere der Notlage nicht ausreichen. Berücksichtigt werden die Ursachen der Notlage, das Mitbetroffensein von Angehörigen, insbesondere von Kindern, und eigene Anstrengungen der Hilfesuchenden.

Ziel ist es, die Krise in einem überschaubaren Zeitraum zu beseitigen. Dazu sollen auch die Hilfebedürftigen selbst entsprechend ihrer Möglichkeiten einen aktiven Beitrag leisten.

Stiftungsgelder beantragen

Anträge auf Hilfe durch die Stiftung können nur nach einer vorhergehenden Beratung durch die Beratungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände gestellt werden. Die Sozialstationen, Jugend- und Sozialämter oder Jobcenter stehen ebenfalls als Ansprechstellen zur Verfügung.

Weitere Informationen

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