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Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung

Junge Familien und künftige Generationen sollten ihre Altersvorsorge mit Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge ergänzen, um ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet

  • Renten wegen Alters,
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • Renten für Hinterbliebene.

Darüber hinaus erbringt die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen zur

  • medizinischen Rehabilitation und
  • Teilhabe am Arbeitsleben.

Sie haben Anspruch auf die Leistungen der Rentenversicherung sofern Sie die entsprechende Mindestversicherungszeit sowie bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Zeiten für Kindererziehung an. Dies wirkt sich positiv auf Ihr Rentenkonto aus.

Wurde Ihr Kind bzw. wurden Ihre Kinder

  • vor 1992 geboren, werden Ihnen pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben (“Mütterrente").
  • 1992 oder später geboren, beträgt die Gutschrift bis zu drei Jahren pro Kind.

Unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes werden Ihnen maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente. Beachten Sie auch, dass immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Regelung profitieren kann.

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Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Zur medizinischen Reha gehören neben der allgemeinen medizinischen Reha die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die onkologische Reha, die Sucht-Rehabilitation und die Anschluss-Heilbehandlung (AHB).

Die berufliche Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) soll Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen. Dazu gehören Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen neue berufliche Perspektiven ermöglichen. Alle Leistungen können allein oder ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.

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Betriebliche Altersvorsorge

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Ihre Arbeitgeberin bzw. ihr Arbeitgeber muss – wenn Sie das möchten und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen (Entgeltumwandlung).

Sie können die Bruttoentgeltumwandlung auch zusätzlich zur Riester-Förderung (s.u.) in Anspruch nehmen.

Die späteren Renten aus der betrieblichen Altersversorgung müssen Sie versteuern.

Auch wenn sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber selbst nicht mit Beiträgen beteiligt, kann eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll sein, weil die Verträge mit Versicherungs- oder Finanzunternehmen aufgrund der größeren Personengruppe günstiger ausgestaltet sein können. Um die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge kümmert sich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber.

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Riester-Rente

Die Riester-Rente dient der zusätzlichen Altersvorsorge und wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für Familien und für Geringverdienende, weil hier für einen geringen Eigenbeitrag hohe Förderleistungen gezahlt werden.

Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro. Für unter 25-Jährige gibt es eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Für die Riester-Rente schließen Sie einen Vorsorgevertrag nach eigener Wahl ab. Als förderfähig werden Altersvorsorgeverträge zertifiziert, die auf die Zahlung einer lebenslangen Rente ausgerichtet sind und weitere sicherheitsorientierte Voraussetzungen erfüllen. Das Angebot an förderfähigen Produkten umfasst private Vorsorgeformen, wie private Rentenversicherungen, Bankensparpläne oder Investmentfonds sowie betriebliche Vorsorgeformen, also Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen.

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Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 0800 1000 4800
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 19:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr

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