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Produktkonformität

Bei der Arbeit, beim Sport, zu Hause müssen Arbeitsmittel, Geräte und Produkte sicher funktionieren und verwendet werden können. Energieverbrauchsrelevante Produkte sowie Kraftfahrzeuge und Reifen sollen energieeffizient sein. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Produkte entsprechend der jeweiligen Rechtsvorschriften in den Verkehr gebracht wurden.

Auf europäischer Ebene wird dazu der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Bedingungen für die Vermarktung einer breiten Palette von Produkten auf dem Markt der EU festzulegen und den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Die Marktüberwachung ist hierbei das Instrument, mit dem die zuständigen Behörden überprüfen, ob Produkte den Anforderungen der geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllen und ob die Wirtschaftsakteure (zum Beispiel Hersteller, Einführer, Händler) ihren Verpflichtungen nachkommen.

Als oberste Marktüberwachungsbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet der Marktüberwachung in den genannten Sektoren berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Marktüberwachungsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Produktkonformität der nachfolgenden Sektoren.

Bei der Arbeit, beim Sport, zu Hause müssen Arbeitsmittel, Geräte und Produkte sicher funktionieren und verwendet werden können. Energieverbrauchsrelevante Produkte sowie Kraftfahrzeuge und Reifen sollen energieeffizient sein. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Produkte entsprechend der jeweiligen Rechtsvorschriften in den Verkehr gebracht wurden.

Auf europäischer Ebene wird dazu der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Bedingungen für die Vermarktung einer breiten Palette von Produkten auf dem Markt der EU festzulegen und den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Die Marktüberwachung ist hierbei das Instrument, mit dem die zuständigen Behörden überprüfen, ob Produkte den Anforderungen der geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllen und ob die Wirtschaftsakteure (zum Beispiel Hersteller, Einführer, Händler) ihren Verpflichtungen nachkommen.

Als oberste Marktüberwachungsbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet der Marktüberwachung in den genannten Sektoren berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Marktüberwachungsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Produktkonformität der nachfolgenden Sektoren.


1. Produktsicherheit

Die Produktsicherheit umfasst die sicherheitstechnischen und formalen Anforderungen an Verbraucherprodukte im Allgemeinen und spezielle Produktgruppen wie Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckgeräte, einfache Druckbehälter, Maschinen, Aufzügen, persönliche Schutzausrüstungen, Gasgeräte, Aerosolpackungen oder Sportboote.

Die zentrale Rechtvorschrift ist hierbei das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Darüber hinaus gibt es für die genannten Produktgruppen anwendbare, aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes erlassene nationale Verordnungen sowie EU-Verordnungen.

Die Produktsicherheit umfasst die sicherheitstechnischen und formalen Anforderungen an Verbraucherprodukte im Allgemeinen und spezielle Produktgruppen wie Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckgeräte, einfache Druckbehälter, Maschinen, Aufzügen, persönliche Schutzausrüstungen, Gasgeräte, Aerosolpackungen oder Sportboote.

Die zentrale Rechtvorschrift ist hierbei das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Darüber hinaus gibt es für die genannten Produktgruppen anwendbare, aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes erlassene nationale Verordnungen sowie EU-Verordnungen.


2. Sicherheit ortsbeweglicher Druckgeräte

Zu den ortsbeweglichen Druckgeräten zählen beispielsweise Gaspatronen und Gasflaschen. Sie dienen zur Beförderung von Gasen und gasförmigen Flüssigkeiten. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Bereitstellung ortsbeweglicher Druckgeräte sind in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) geregelt.

Zu den ortsbeweglichen Druckgeräten zählen beispielsweise Gaspatronen und Gasflaschen. Sie dienen zur Beförderung von Gasen und gasförmigen Flüssigkeiten. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Bereitstellung ortsbeweglicher Druckgeräte sind in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) geregelt.


3. Energieverbrauchsrelevante Produkte

Die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte soll verbessert werden. Dies umfasst alle energieverbrauchsrelevanten Massenprodukte, das heißt grundsätzlich alle Produkte, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst. Das sind neben Geräten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen oder übertragen, auch Produkte, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie mittelbar beeinflussen, zum Beispiel Fenster oder Dämmstoffe. Die grundlegende Rechtsvorschrift in diesem Zusammenhang ist das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG).

Die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte soll verbessert werden. Dies umfasst alle energieverbrauchsrelevanten Massenprodukte, das heißt grundsätzlich alle Produkte, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst. Das sind neben Geräten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen oder übertragen, auch Produkte, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie mittelbar beeinflussen, zum Beispiel Fenster oder Dämmstoffe. Die grundlegende Rechtsvorschrift in diesem Zusammenhang ist das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG).


4. Energieverbrauchskennzeichnung

An energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen müssen Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen gemacht werden. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen. Damit soll der Verbraucherin oder dem Verbraucher eine schnelle Vergleichsmöglichkeit gleichartiger Produkte gegeben werden. Darüber hinaus besteht für Händler die Pflicht, entsprechende Produktdatenblätter mit weiterführenden, gerätespezifischen Informationen zur Abgabe an den Kunden bereit zu halten. Die rechtliche Grundlage für eine einheitliche Energie-Klassifizierung für energieverbrauchsrelevante Produkte, Kraftfahrzeuge und Reifen ist das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

An energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen müssen Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen gemacht werden. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen. Damit soll der Verbraucherin oder dem Verbraucher eine schnelle Vergleichsmöglichkeit gleichartiger Produkte gegeben werden. Darüber hinaus besteht für Händler die Pflicht, entsprechende Produktdatenblätter mit weiterführenden, gerätespezifischen Informationen zur Abgabe an den Kunden bereit zu halten. Die rechtliche Grundlage für eine einheitliche Energie-Klassifizierung für energieverbrauchsrelevante Produkte, Kraftfahrzeuge und Reifen ist das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).