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Coronavirus: Insgesamt 632 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg, zweiter Verstorbener

- Erschienen am 27.03.2020 - Pressemitteilung 086/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 84 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 632 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden (Stand: 27.03.2020, 08:00 Uhr). 47 Personen sind in stationärer Behandlung, davon werden elf künstlich beatmet. Zudem müssen wir leider einen zweiten an COVID-19 Verstorbenen verzeichnen. Es handelt sich um einen 88-jährigen Mann aus Potsdam mit schweren Vorerkrankungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

Stand: 26.03., 08:00 Uhr

Stationäre

Behandlung

verstorben

Barnim

+4

60

3

 

Brandenburg a. d. Havel

+1

13

 

 

Cottbus

+1

29

2

 

Dahme-Spreewald

+2

41

3

 

Elbe-Elster

+5

22

1

 

Frankfurt (Oder)

 

6

 

 

Havelland

+9

38

3

 

Märkisch-Oderland

+7

69

8

 

Oberhavel

+16

69

5

1

Oberspreewald-Lausitz

 

13

 

 

Oder-Spree

+9

61

3

 

Ostprignitz-Ruppin

 

9

 

 

Potsdam

+6

63

14

1

Potsdam-Mittelmark

+8

53

 

 

Prignitz

 

6

 

 

Spree-Neiße

+3

35

1

 

Teltow-Fläming

+10

37*

2

 

Uckermark

+3

8

2

 

Brandenburg gesamt

+ 84

632

47

2

* Erklärung: 1 Fall aus Teltow-Fläming wurde aus der Statistik wieder rausgenommen; da doppelt erfasst.

Hinweis zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden, das sie seinerseits spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-institut (RKI) übermittelt. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben.