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Neue Geflügelpestfälle bei Wildvögeln: Staatssekretärin Töpfer ruft zu Wachsamkeit auf

- Erschienen am 24.01.2023 - Presemitteilung 025/2023
Symbolfoto Tier Hahn Haustier (Foto: Colourbox.de) Foto: Colourbox.de

Im Land Brandenburg wurde die Geflügelpest („Vogelgrippe“) erneut bei drei Wildvögeln nachgewiesen. In Potsdam wurde der Verdacht bei einer Graugans, im Landkreis Spree-Neiße bei einem Bussard und im Landkreis Prignitz bei einem Singschwan durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Vor diesem Hintergrund mahnt Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer alle Geflügelhalter*innen in Brandenburg zur Vorsicht: „Auch in diesem Winter schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut die Gefahr eines Eintrags des Virus in Geflügelbestände als hoch ein. Wir müssen jederzeit damit rechnen, dass es auch in Brandenburg Geflügelpestfälle in Geflügelhaltungen geben kann.“

Staatssekretärin Töpfer: „Die europa- und deutschlandweit hohen Fallzahlen zeigen ganz klar, dass wir achtsam sein müssen. Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag des Geflügelpesterregers und dessen weitere Verbreitung. Zur Verhinderung der Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.“

Hobbyhalter*innen sollten sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen möglichst nicht betreten werden.

Das Verbraucherschutzministerium hatte bereits im vergangenen Sommer vor einer weiteren Ausbreitung des Virus gewarnt und zur Information der Nutzgeflügelhalter das aktualisierte Merkblatt „Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung“ herausgegeben: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/merkblatt-gefluegelhalter/