Hauptmenü

Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen
Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)

aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände in Brandenburg durch Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel

Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, ist eine Tierseuche und stellt eine außerordentliche Gefahr für unsere Geflügelbestände dar. Nach mehreren Ausbruchswellen seit 2016 hat das in den letzten drei Jahren andauernde und durch den Subtyp H5N1 dominierende hochpathogene AI (HPAI)-Geschehen eine neue Qualität angenommen.

Gab es eine Dynamik des Auftretens von HPAI insbesondere zu den Zeiten des Vogelzuges im Frühjahr und Herbst, scheint das Virus inzwischen dauerhaft in Europa zu zirkulieren und so zu einer enzootischen Situation und damit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel und Geflügel zu führen.

Meldungen von Ausbrüche bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Europa setzt sich bis zum aktuellen Zeitraum weiterhin fort.

Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen durch Wildvögeln wird aktuell vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft.

Insbesondere in den küstennahen Bundesländern gibt es vor allem bei Wasser-, Möwen- und Greifvögeln zahlreiche HPAI H5N1-Nachweise. In Brandenburg wurde der Erreger inzwischen bei zahlreichen Wildvögeln, insbesondere Flussseeschwalben, Lachmöwen und Greifvögeln festgestellt. Man muss demnach davon ausgehen, dass der Erreger auch in Brandenburg präsent ist.

Das Eintrags- und Verbringungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des letzten Jahres unter diesen Bedingungen hoch.

Nehmen Sie deshalb Ihre Verantwortung bewusst war, und überprüfen Sie dementsprechend die Einhaltung der Grundregeln, zu denen Sie als Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, um den Eintrag von Vogelgrippe-Viren in Ihren Bestand zu vermeiden.

Zum Schutz vor der Geflügelpest sollten Sie nachstehende Maßnahmen einhalten:

 

  1. Meldepflicht
    Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden.
  2. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls
  3. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen
    Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall und sollte regelmäßig bei über 60 °C gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise.
  4. Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter.
  5. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.
  6. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
  7. Sie sollten kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zukaufen. Suchen Sie keine anderen Geflügelbestände auf. Trennen Sie neue Tiere für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantäne). Halten Sie möglichst verschiedene Geflügelarten getrennt.
  8. Sie sollten ein Bestandsregister führen. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet.
  9. Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältern ist möglich. Das Tränken und Füttern sollte möglichst nicht im Auslauf stattfinden (ausgenommen Weidehaltung). Nutzen Sie für das Tränken kein Oberflächenwasser und kein gesammeltes Regenwasser. Entfernen Sie Futterreste, um keine Wildvögel anzulocken.
  10. Krankheitsanzeichen abklären
    Mehr als 2 % Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sollten Sie unverzüglich durch einen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt abklären und am Landeslabor Berlin-Brandenburg auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen.
  11. Befindet sich der Bestand in einem Restriktionsgebiet (z.B. Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet), müssen zusätzlich die von der Veterinärbehörde angeordneten Maßnahmen beachtet werden.
  12. Unterbinden Sie den Zutritt für fremde Personen und lassen Sie nur Personen in den Bestand, die diesen unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt).
  13. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden. Lagern Sie generell Abfälle vogelsicher, indem Sie z.B. Mist- und Komposthaufen abdecken. 
  14. Halten Sie die Stallungen in einem guten baulichen Zustand, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können.
  15. Führen Sie regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch.
  16. Verwenden Sie Eierkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch.
  17. Weitere Informationen erhalten Sie:

aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände in Brandenburg durch Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel

Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, ist eine Tierseuche und stellt eine außerordentliche Gefahr für unsere Geflügelbestände dar. Nach mehreren Ausbruchswellen seit 2016 hat das in den letzten drei Jahren andauernde und durch den Subtyp H5N1 dominierende hochpathogene AI (HPAI)-Geschehen eine neue Qualität angenommen.

Gab es eine Dynamik des Auftretens von HPAI insbesondere zu den Zeiten des Vogelzuges im Frühjahr und Herbst, scheint das Virus inzwischen dauerhaft in Europa zu zirkulieren und so zu einer enzootischen Situation und damit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel und Geflügel zu führen.

Meldungen von Ausbrüche bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Europa setzt sich bis zum aktuellen Zeitraum weiterhin fort.

Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen durch Wildvögeln wird aktuell vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft.

Insbesondere in den küstennahen Bundesländern gibt es vor allem bei Wasser-, Möwen- und Greifvögeln zahlreiche HPAI H5N1-Nachweise. In Brandenburg wurde der Erreger inzwischen bei zahlreichen Wildvögeln, insbesondere Flussseeschwalben, Lachmöwen und Greifvögeln festgestellt. Man muss demnach davon ausgehen, dass der Erreger auch in Brandenburg präsent ist.

Das Eintrags- und Verbringungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des letzten Jahres unter diesen Bedingungen hoch.

Nehmen Sie deshalb Ihre Verantwortung bewusst war, und überprüfen Sie dementsprechend die Einhaltung der Grundregeln, zu denen Sie als Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, um den Eintrag von Vogelgrippe-Viren in Ihren Bestand zu vermeiden.

Zum Schutz vor der Geflügelpest sollten Sie nachstehende Maßnahmen einhalten:

 

  1. Meldepflicht
    Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden.
  2. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls
  3. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen
    Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall und sollte regelmäßig bei über 60 °C gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise.
  4. Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter.
  5. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.
  6. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
  7. Sie sollten kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zukaufen. Suchen Sie keine anderen Geflügelbestände auf. Trennen Sie neue Tiere für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantäne). Halten Sie möglichst verschiedene Geflügelarten getrennt.
  8. Sie sollten ein Bestandsregister führen. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet.
  9. Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältern ist möglich. Das Tränken und Füttern sollte möglichst nicht im Auslauf stattfinden (ausgenommen Weidehaltung). Nutzen Sie für das Tränken kein Oberflächenwasser und kein gesammeltes Regenwasser. Entfernen Sie Futterreste, um keine Wildvögel anzulocken.
  10. Krankheitsanzeichen abklären
    Mehr als 2 % Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sollten Sie unverzüglich durch einen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt abklären und am Landeslabor Berlin-Brandenburg auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen.
  11. Befindet sich der Bestand in einem Restriktionsgebiet (z.B. Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet), müssen zusätzlich die von der Veterinärbehörde angeordneten Maßnahmen beachtet werden.
  12. Unterbinden Sie den Zutritt für fremde Personen und lassen Sie nur Personen in den Bestand, die diesen unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt).
  13. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden. Lagern Sie generell Abfälle vogelsicher, indem Sie z.B. Mist- und Komposthaufen abdecken. 
  14. Halten Sie die Stallungen in einem guten baulichen Zustand, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können.
  15. Führen Sie regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch.
  16. Verwenden Sie Eierkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch.
  17. Weitere Informationen erhalten Sie:

Download