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Endlich: Mindestlohn in Fleischindustrie

- Erschienen am 23.05.2014 - Pressemitteilung 050/2014

In der Fleischindustrie gilt ab 1. Juli ein Mindestlohn von 7,75 Euro, der bis zum 1. Januar 2016 stufenweise auf 8,75 Euro erhöht wird. Bisher gab es in der Branche keine Lohnuntergrenzen. Damit diese neuen Löhne für alle – auch für ausländische - Arbeitskräfte in Deutschland gelten, muss das Arbeitnehmer-Entsendegesetz um diese Branche ergänzt werden. Dem hat der Bundesrat heute mit Unterstützung Brandenburgs zugestimmt.

Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske ist über diese Entwicklung sehr erfreut: „Die Fleischindustrie war über Jahre bockig. Nichts ging vorwärts, um akzeptable Löhne zu erreichen. In der Branche wurde unter oft unerträglichen Bedingungen und teilweise mit Scheinverträgen geschlachtet und geschuftet.“

Die Trendwende ist für ihn naheliegend. Baaske: „Weil wir durchgesetzt haben, dass es einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn geben wird, hat sich die Fleischindustrie bewegt. Sonst wäre nichts passiert. Jetzt liegt der Mindestlohn in der Branche bereits vor dem entscheidenden Stichtag am 1. Januar 2017 sogar um 0,25 Euro über dem künftigen gesetzlichen Mindestlohn“.

Auch dieses Beispiel zeige, wie wichtig es sei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an Wahlen beteiligen. Baaske: „Die frühere Bundesregierung hat sich stets geweigert, einen Mindestlohn einzuführen.“

Abbinder

Ident-Nr
050/2014
Datum
23.05.2014