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Nächster Erfolg bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg: deutliche Reduzierung der betroffenen Gebiete

Sperrzone II und I in den Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz verkleinert – Sperrzone I in den Kreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) größtenteils aufgehoben und in freies Gebiet überführt

- Erschienen am 22.11.2024 - Presemitteilung 194/2024

Weiterer großer Schritt bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg: Das Verbraucherschutzministerium hatte Anfang November einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung der Sperrzonen I und II in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) an die EU-Kommission gestellt. In diesen Gebieten wurde zuletzt am 27. Januar 2023 ein ASP-Fall beim Schwarzwild amtlich festgestellt, danach ist dort seit über zwölf Monaten kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Vor diesem Hintergrund haben sowohl die EU-Kommission als auch der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, dem Brandenburger Antrag jetzt zugestimmt. Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 20. November 2024 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am 23. November 2024 in Kraft.

Mit dieser Änderung ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern.

Die Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP, Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer: „Wir befinden uns auf einem sehr guten Weg. Wenn die Entwicklung so weitergeht, dann kann Brandenburg schon bald weitere Restriktionszonen aufheben und in freie Gebiete überführen. Das zeigt: unsere konsequenten Maßnahmen gegen die Tierseuche sind erfolgreich, eine vollständige Tilgung ist auch bei einem Flächeneintrag durch Einwanderung von infizierten Wildschweinen möglich.“

Nach der EU-Verordnung werden Sperrzonen nach der Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest und dem Risikoniveau differenziert und als Sperrzonen I, II und III von der EU-Kommission klassifiziert, wobei die Sperrzone III die Gebiete umfasst, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II umfasst die wegen der ASP bei Wildschweinen eingerichteten gefährdeten Gebiete einschließlich der Kerngebiete und Weißen Zonen und die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.

Die Sperrzone II existiert in Brandenburg aktuell nur noch in den Landkreisen Uckermark, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. In den damals von der ASP betroffenen Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder konnte mit Aufhebung der Sperrzone II im März 2024 die Afrikanische Schweinepest bereits erfolgreich getilgt werden.

Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, nach Aufhebung der Sperrzone I, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.

Übersicht: Aufhebung der Sperrzonen
(siehe Grafik unten)

Schutzkorridor bleibt bestehen

Zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen wurden sowohl entlang der östlichen Landesgrenze zu Polen als auch entlang der südlichen Landesgrenze zu Sachsen ein Schutzkorridor, bestehend aus zwei festen Zäunen, auf brandenburgischem Territorium errichtet. Die Barrierewirkung des Schutzkorridores muss auch weiterhin vollständig aufrechterhalten bleiben. Daher ist es besonders wichtig bei bestehenden Schutzzäunen die Tore geschlossen zu halten.

Trotz dieser positiven Entwicklung muss jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Das zeigt der aktuelle Fall im Landkreis Oberhavel: Dort ist in dieser Woche zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am gestrigen Donnerstag (21.11.) bestätigt. Es handelt sich um einen Keiler, der nordöstlich von Gransee verendet aufgefunden wurde.

Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Tore in den verbleibenden ASP-Schutzzäunen können die Ursache für die Migration von Wildschweinen aus infizierten Gebieten sein. Es ist auch weiterhin jederzeit möglich, dass die ASP durch sogenannte Sprunginfektionen in Gebieten Brandenburgs oder Deutschlands eingetragen wird. Dabei wird der Krankheitserreger indirekt über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Futter durch menschliches Handeln weiterverbreitet. Jeder neue ASP-Fund beim Schwarzwild in dem nun aufgehobenen Gebiet würde zur Wiedereinrichtung von Restriktionszonen und zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen. Deshalb werden alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum gebeten, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen ASP-Schutzzäune wieder zu schließen und fleischhaltige Speisereste in die dafür vorgesehenen verschließbaren Müllbehälter zu entsorgen. Die Erfolge im Kampf gegen die Seuche dürfen nicht gefährdet werden.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 amtlich festgestellt. Seitdem bildet vor allem das Land Brandenburg mit den getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ein Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen.

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 3428 Wildschweinen und 5 Fällen bei gehaltenen Schweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen.

Für die Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild hat das Land Brandenburg den Kreisen bereits Kosten in Höhe von insgesamt rund 153 Millionen Euro erstattet.

Weitere Informationen:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/