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Integrationsministerin und die Integrationsbeauftragten des Landes zum Weltflüchtlingstag: „Keine Ungleichbehandlung von Geflüchteten“

- Erschienen am 19.06.2022 - Pressemitteilung 259/2022

Anlässlich des Weltflüchtlingstags (20. Juni) warnen Integrationsministerin Ursula Nonnemacher, Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier sowie die kommunalen Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg vor einer Ungleichbehandlung von Geflüchteten.

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erleben wir eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität in unserem Land, für die ich dankbar bin. Zum Weltflüchtlingstag ist es mir wichtig zu sagen, dass alle Menschen, die vor Krieg und Gewalt flüchten, in Brandenburg willkommen sind, denn Krieg kennt keine kulturellen Grenzen. Für Geflüchtete aus der Ukraine wurden gesetzliche Regelungen verändert, damit haben sie unter anderem einen frühen Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuche, zur gesetzlichen Krankenversicherung und auch zum Arbeitsmarkt. Unser Ziel muss sein, dass alle Geflüchteten die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die vielfach diskriminiert werden und nicht von einem unkomplizierten Verfahren profitieren können. Auch diese Menschen brauchen eine Perspektive in Brandenburg.“

Bei ihrer jährlichen Klausurtagung besuchen die Integrationsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Landesintegrationsbeauftragte am Weltflüchtlingstag eine Gemeinschaftsunterkunft in Templin, um sich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern aus verschiedenen Herkunftsländern zu ihrer aktuellen Situation auszutauschen. Von dort gibt es Berichte über unterschiedliche Teilhabemöglichkeiten beim Zugang zu Sprachkursen und zum Arbeitsmarkt, abhängig vom Verfahrensstand und der aufenthaltsrechtlichen Situation der Menschen.

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier: „Ich freue mich sehr über die Zusage des Innenministers in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Landtags, dass auch Brandenburg im Rahmen einer Vorgriffsregelung auf das Chancen-Aufenthaltsrecht für geduldete Geflüchtete zeitnah eine Bleibeperspektive schaffen wird. Der Landesintegrationsbeirat hat auf seiner letzten Sitzung im Mai ebenfalls eine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Mit einer aufenthaltsrechtlichen Perspektive können geflüchtete Menschen ihre Potenziale entfalten und nutzbar machen.“

Für Menschen, die schon lange in Deutschland leben und im Besitz einer Duldung sind, sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung rechtliche Verbesserungen vor. Das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht Menschen, die schon längere Zeit in Deutschland leben und im Besitz einer Duldung sind, ein Aufenthaltsrecht auf Probe. Einige Bundesländer haben im Rahmen einer Vorgriffsregelung zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht, ihre Ausländerbehörden angewiesen, die geplanten Gesetzesänderungen bereits zu berücksichtigen.

Laura-Sophie Schaaf, Integrationsbeauftragte des Landkreises Potsdam-Mittelmark: „Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine wurden innerhalb kürzester Zeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den flüchtenden Menschen ein schnelles und gutes Ankommen in Brandenburg und Deutschland zu ermöglichen. Viele andere Geflüchtete haben diese Erfahrung leider nicht gemacht. Sie warten teilweise jahrelang auf den Ausgang ihres Verfahrens, dürfen nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder in eine eigene Wohnung ziehen. Gesellschaftliche Teilhabe sollte allen Geflüchteten zugänglich gemacht werden, egal, aus welchem Land sie zu uns kommen.“

Tamara Gericke, Integrationsbeauftragte des Landkreises Uckermark: „Das Engagement und der Einsatz für Geflüchtete aus der Ukraine sollte für uns richtungsweisend sein bei der Frage, wie wir Menschen im Land Brandenburg willkommen heißen und aufnehmen wollen. Verbesserungen wie die sofortige Unterbringung in dezentralen Wohnformen für Geflüchtete und der schnelle Übergang in den Jobcenterleistungsbezug sollten auch für Menschen aus anderen Ländern zugänglich sein.“

Hintergrund

Der Weltflüchtlingstag wurde von der UN-Generalversammlung im Jahr 2000 ins Leben gerufen und wird seit dem 20. Juni 2001 weltweit begangen.

Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht das Chancen-Aufenthaltsrecht vor, dass Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).