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Weiterer Fall von Geflügelpest: Hühnerbestand in Cottbus/Chóśebuz betroffen

- Erschienen am 19.01.2024 - Pressemitteilung 017/2024

In einer Kleinsthaltung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist der Geflügelpesterreger H5N1 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Es ist der dritte Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Land Brandenburg innerhalb weniger Wochen.

In der Hobbyhaltung waren erhöhte Verluste aufgetreten. Das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 wurde vom Landeslabor Berlin Brandenburg nachgewiesen und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), heute bestätigt.

Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße ordnet die erforderlichen Maßnahmen an. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen, wie die Aufstallung von Geflügel, durch den Landkreis über die Tierseuchenallgemeinverfügung informiert.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt. Seit Oktober 2023 ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen.

Mehr Informationen zum Thema Geflügelpest auf der Seite des Verbraucherschutzministeriums: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/