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Brandenburger Initiative im Bundesrat – Ministerin Karawanskij: „Patienten besser informieren“

- Erschienen am 17.05.2019 - Pressemitteilung 074/2019

Patientinnen und Patienten sollen mehr Informationen über ärztliche und pflegerische Aktivitäten, die ihre individuelle Behandlung betreffen, bekommen. Brandenburg hat dafür heute einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Patientenorientierung in den Bundesrat eingebracht. Das Land Berlin ist Mitantragsteller. Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij sagte in ihrer Rede während der heutigen 977. Bundesratssitzung in Berlin: „Vielen Patienten fällt es sehr schwer, ärztliche Diagnosen, Therapieempfehlungen oder Anweisungen zur Medikamenteneinnahme zu verstehen. Sie brauchen verständliche Informationen, die sie schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Mit unserer Initiative wollen wir die Rechte von Patientinnen und Patienten weiter stärken.“

Mit der Initiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens zu machen. Zu den wesentlichen Punkten des Antrags gehört der Patientenbrief: Mit ihm sollen Patientinnen und Patienten nach jeder stationären und auch ambulanten Behandlung verständlich über Diagnose, Behandlung, Einnahme von Medikamenten und angemessenes Gesundheitsverhalten aufgeklärt werden.

Ministerin Karawanskij: „Die Vorstellungen, wie Bürgerinnen und Bürger, Versicherte, Patientinnen und Patienten sich im Gesundheitssystem einbringen können und sollen, haben sich in den letzten Jahren positiv verändert. Patientinnen und Patienten befinden sich längst nicht mehr nur in einer passiven Rolle, die die Hilfe der ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Professionen ohne zu hinterfragen in Anspruch nehmen. Um diese Rechte wahrnehmen zu können, brauchen Patienten aber mehr Unterstützung, Teilhabe und Informationen. Nur so können wir die Selbstverantwortung der Betroffenen stärken. Unser Entschließungsantrag zeigt Wege, wie Patientenorientierung konkret in der medizinischen Versorgungspraxis umgesetzt werden kann.“

Die 91. Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte bereits im Juni 2018 die Patientenorientierung zu einem Schwerpunktthema gemacht und als gemeinsamen Antrag aller Bundesländer den einstimmigen Beschluss „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“ mit konkreten Maßnahmen gefasst.

„Die Bundesregierung aber hat viele relevante Punkte der Länder zurückgewiesen oder entwertet. So lehnt sie den Patientenbrief beispielsweise grundsätzlich ab. Noch nicht einmal zur Entlassung aus dem Krankenhaus befürwortet sie einen solchen. Was nützen aber all die neuen bunten Portale im Internet mit gesicherten Informationen zu Krankheiten und Gesundheitsmaßnahmen, wenn Patientinnen und Patienten die Suche nach weiteren Informationen so erschwert wird? Statt komplexe Informationen nur mündlich im Behandlungszimmer zu erfahren, ist es viel besser, wenn Patienten diese wichtigen Informationen auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen, zumal die moderne Informationstechnik hierfür genutzt werden kann“, betonte Karawanskij.

Hintergrund

Der Entschließungsantrag zur Verbesserung der Patientenorientierung (Bundesratsdrucksache 206/19) kann auf der Internetseite des Bundesrates heruntergeladen werden: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/206-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Ident-Nr
074/2019
Datum
17.05.2019
Rubrik
Gesundheit