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Blauzungenkrankheit bei Rindern festgestellt

Bei zwei Kälbern in einem Rinderbestand im Kreis Potsdam-Mittelmark Blauzungenvirus nachgewiesen – Für Menschen besteht keine Gefahr

- Erschienen am 13.08.2024 - Presemitteilung 144/2024

Bei zwei Kälbern in einem Rinderbestand im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde am 12. August 2024 der Ausbruch des Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Der aktuelle Ausbruch der Blauzungenkrankheit, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, wurde damit erstmalig im Land Brandenburg nachgewiesen. Damit verliert Brandenburg den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit“. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher rät dringend zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen mit den verfügbaren BTV-3-Impfstoffen.

Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Andere Wiederkäuer sind ebenfalls empfänglich, zeigen jedoch zumeist kaum Symptome. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenart) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber und teilweise Schleimhautläsionen. Die Erkrankung endet für Schafe oft tödlich. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.

Brandenburg galt seit April 2021 als BTV-frei, nachdem zuvor mehrere Jahre die Blauzungenkrankheit nicht in Brandenburg nachgewiesen wurde. Am 12. Oktober 2023 wurde der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland in einem Schafbestand in Nordrhein-Westfalen festgestellt.

Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU verbracht werden. Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-freier Regionen Deutschlands ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich. Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt erfahren.

Schutzmaßnahmen

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung nach Infektion mit BTV gilt die Impfung.

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inklusive Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Mehr Informationen

Auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums sind weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit veröffentlicht: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit/

Informationen zur BTV gibt es auch auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/