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Landestierschutzbeauftragte kritisiert Kampagne gegen das Tierschutzgesetz

Zinke: „Verband für das Deutsche Hundewesen schadet mit falscher Darstellung dem Tierschutz“

- Erschienen am 08.04.2024 - Presemitteilung 054/2024
Dr. Anke Zinke

Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke kritisiert scharf die aktuelle Kampagne vom „Verband für das Deutsche Hundewesen“ (VDH) gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes. „Die Zucht auf Merkmale, die gesundheitliche Probleme zur Folge haben, ist bei allen Wirbeltieren schon lange verboten. Von pauschalen Verboten bestimmter Hunderassen, sowie es der VDH darstellt, war und ist gar keine Rede“, stellt Zinke klar. Der Gesetzentwurf soll Qualen reduzieren.

Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke erklärt: „Die von der Bundesregierung kürzlich vorgestellten geplanten Änderungen des Tierschutzgesetztes beinhalten eine längst überfällige Erweiterung des sogenannten Qualzuchtparagrafen 11b. Dieser verbietet bereits seit vielen Jahren jede Form von Wirbeltierzucht, die dazu führt, dass Tiere aufgrund ihrer angezüchteten Merkmale ein Leben mit Schmerzen, Leiden oder Schäden führen. Dieser Paragraf soll um 18 konkrete Merkmale erweitertet werden, die in der Regel mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Aus fachlicher Sicht ist diese Konkretisierung ausdrücklich zu begrüßen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Merkmale wie zum Beispiel Atemnot, Lahmheiten, Anomalien des Skelettsystems, Entzündungen der Haut, Haar-, Feder- oder Schuppenlosigkeit, Blindheit, Fehlbildungen des Gebisses oder Missbildungen der Schädeldecke in den sogenannten Qualzuchtparagrafen neu mit aufgenommen werden.

Zinke: „Ein Auftreten eines der genannten Merkmale kann bei einem betroffenen Tier je nach Merkmal zu lebenslangen Leiden führen. Daher darf, wie bisher auch schon, nicht mit Tieren gezüchtet werden, die erwarten lassen, dass bei den Nachkommen derartige Merkmale auftreten, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen. Das versteht sich eigentlich von selbst, wird aber über die gesamte Bandbreite von Tierzuchten, also zum Beispiel auch bei Reptilien und Vögeln, viel zu oft missachtet. Die Nennung konkreter, häufig betroffener Merkmale ist daher die einzig logische Konsequenz und dringend notwendig! Aus Tierschutzsicht ist die vorgelegte Liste von Merkmalen sogar noch nicht umfassend genug.“ Zinke hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die Aufnahme weiterer zwölf Merkmale dringend empfohlen.

Der VDH setzt durch gezielte Falschinformation („Wird der Dackel verboten?“ – „Ein Gesetz, das unsere Lieblingshunde verbietet“) darauf, dass die Aufnahme von konkreten Merkmalen in das Tierschutzgesetz ausgesetzt wird. „Dabei haben viele Tiere der vom VDH aufgeführten Rassen, wie Dackel und Schäferhund, tatsächlich sehr häufig Erkrankungen aufgrund von erblich bedingten Körperveränderungen. Die Genetik des Dackels führt beispielsweise dazu, dass ca. 23 Prozent aller Dackel mindestens einen Bandscheibenvorfall in ihrem Leben erleiden. Dies bedeutet hochgradige Schmerzen und Leiden für das betroffene Tier, in der Regel mit Langzeitfolgen. Viele Schäferhunde leiden aufgrund ihrer Körperform an Hüftproblemen oder haben eine erhöhte Neigung für Magendrehungen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Hier ist ein Umdenken notwendig“, so Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz.

Entgegen der Behauptung des VDH würde eine Anomalie des Skelettsystems, wie zum Beispiel kleine oder große Körperformen, nicht automatisch zu einem Zuchtverbot führen, sondern nur dann, wenn diese auch mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sind. Mit dem neuen Tierschutzgesetz sollen nur jene Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden, die krankmachende Merkmale vererben können, um deren Nachkommen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren.

Zinke betont: „Durch die aktuelle Petition und Kampagne des VDH wird jahrelange Aufklärungsarbeit im Tierschutz und der Kampf um die Verbesserung des Tierschutzgesetzes und für gesunde Zuchten torpediert.

Die im Referentenentwurf gelisteten Merkmale sind notwendig, um sowohl für die Züchterinnen und Züchter, als auch für die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte im Vollzug Hilfestellungen und Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem sensibilisieren sie potentielle Käuferinnen und Käufer, welche sich gezielt über die gelisteten Merkmale und deren Auswirkungen bei ihrem Wunschtier informieren und so die richtige Wahl für ein gesundes Tier treffen können. Ziel einer jeden Tierzucht muss die Zucht robuster und gesunder Tiere, egal welcher Rasse oder Tierart, sein und darf nicht, wie leider häufig, auf die Förderung von Farb-Exklusivität und besonderen Zuchtformen mit Gesundheitseinbußen abzielen.“

Hintergrund

Das BMEL hatte am 1. Februar 2024 seine Gesetzentwürfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes veröffentlicht (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html).

Die Landestierschutzbeauftragte und das Brandenburger Verbraucherschutzministerium haben am 26. Februar bzw. 1. März 2024 ihre umfangreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übermittelt. Diese betreffen unter anderem die weitere Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen (siehe dazu die Pressemitteilung: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~01-03-2024-stellungnahmen-tierschutzgesetz).