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Staatssekretärin Töpfer: Wir brauchen mehr Tierschutz

Ministerium und Landestierschutzbeauftragte geben Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab

- Erschienen am 01.03.2024 - Pressemitteilung 032/2024

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, das Tierschutzgesetz grundlegend zu ändern, sieht aber auch noch konkrete Nachbesserungsbedarfe: „Wir brauchen mehr Tierschutz. Qualzuchten und sogenannte nicht-kurative Eingriffe bei Tieren sollte es nicht mehr geben.“

Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium und die Landestierschutzbeauftragte haben jetzt ihre umfangreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übermittelt. Diese betreffen unter anderem die weitere Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen, Eingriffe, die aus tierärztlicher Sicht nicht notwendig sind (nicht-kurative Eingriffe), sowie Änderungen beim Thema Anbindehaltung von Tieren. Die beiden Stellungnahmen sind auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Töpfer erklärte: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ausdrücklich. Er enthält viele gute Punkte und deutliche Verbesserungen. Wir müssen die Chance aber jetzt nutzen, Tierschutz in Deutschland richtig voranzubringen.

Wer Tiere misshandelt oder quält, der darf in Deutschland keine Tiere mehr halten dürfen. Dafür brauchen wir bessere Instrumente für Kontrollen. Brandenburg hat bereits im Oktober 2022 erfolgreich im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote eingebracht. Die Rechtsgrundlage dafür muss jetzt geschaffen werden. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung diese Forderung aufgreift.

Ebenso ist es gut, dass die Vorschriften zur Verhinderung von Qualzuchten verschärft werden sollen. Doch die Regelungen sollten noch ergänzt werden, so ist unter anderem nicht nur die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen in Deutschland abzuschaffen, sondern auch ihr Import oder Verkauf zu verhindern. Zudem darf es keine Übergangsfrist von 15 Jahren geben.

An anderer Stelle sind die Regelungen nicht gänzlich nachvollziehbar: Es kann nicht begründet werden, weshalb bei Rindern die betäubungslose Kastration richtigerweise verboten wird, bei Schaf und Ziege jedoch weiterhin gestattet bleiben soll. Hier muss definitiv noch nachgesteuert werden.“

Landestierschutzbeauftragte fordert, bestehende Rechtslücken zu schließen

Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke hat eine eigene, umfangreiche Stellungnahme an das BMEL übermittelt und erinnert an die Aussagen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, wonach bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und im Tierschutzgesetz sowie Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzbereich geschlossen werden sollten.

Dr. Zinke betont: „Einige Änderungen im Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wie beispielsweise zur Videoüberwachung in Schlachthöfen, bei der Anbindehaltung oder auch zur Qualzucht sind begrüßenswert, reichen aber bei weitem noch nicht aus, um die angekündigten Verbesserungen umzusetzen und tatsächlich die Bedürfnisse der Tiere in den Mittelpunkt zu stellen. Die Novellierung muss zudem dringend mit einer Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes einhergehen, sodass eine einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung und ein effektiver Vollzug durch die Behörden gewährleistet werden kann.“

Notwendigen Überarbeitungsbedarf sieht die Landestierschutzbeauftragte unter anderem beim Thema Anbindehaltung von Tieren. Diese entspreche nicht den Vorgaben des § 2 TierSchG, wonach die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen. „Das Verbot der Anbindehaltung wird nach aktuellem Gesetzentwurf nicht konsequent umgesetzt, denn die enthaltenen Ausnahmen widersprechen dem ernsthaften Bestreben, aus der Anbindehaltung auszusteigen. So sollen beispielsweise eine zeitweise bzw. saisonale Anbindehaltung von Rindern möglich bleiben. Die Regelung für einen zweimaligen Zugang zu Freigelände pro Woche ist deutlich zu wenig und nicht artgerecht“, kritisiert Zinke.

Zudem enthält ihre Stellungnahme unter anderem Forderungen zum Verbot des Schwänzekupierens bei Jagdhunden, zum grundsätzlichen Verbot des Verkaufes von Wirbeltieren auf öffentlichen Plätzen, unabhängig von einer Gewerbsmäßigkeit, zur Einführung eines Verbotes der Einzelhaltung von sozial lebender Tiere, sowie zur besseren Kontrolle des Onlinehandels mit Tieren und von Tierbörsen.

Hintergrund

Das BMEL hat am 1. Februar 2024 seine Gesetzentwürfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes veröffentlicht (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html). Die Länder hatten bis heute Zeit, Stellungnahmen dazu abzugeben.