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Bundesregierung zeichnet Brandenburg für Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket aus

- Erschienen am 07.01.2015 - Pressemitteilung 001/2015

Das Sozialministerium des Landes Brandenburg wurde „in Anerkennung und Würdigung des Engagements für seinen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesregierung ausgezeichnet. Die Urkunde wurde durch die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, an Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze und Landesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel übermittelt. Brandenburg war nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland verbindlich gilt, beschlossen hatte.

Sozialministerin Golze sagte: „Die Auszeichnung ist ein schöner Beleg dafür, dass Brandenburg Vorreiter bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist und in der Behindertenpolitik einen umfassenden Ansatz verfolgt. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, an der alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen uneingeschränkt teilhaben können. Deshalb muss Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen von Anfang an mitgedacht und mitgeplant werden.“

Landesbehindertenbeauftragte Dusel sagte: „Inklusion ist zunächst eine Haltungsfrage. Sie beginnt im Kopf und folgt demokratischen Grundüberzeugungen. Die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Chancengleichheit sind unteilbar und stehen jedem Menschen zu, egal ob mit oder ohne Behinderung. Wer Inklusion will, findet Wege, wer keine Inklusion will, findet Begründungen. Wir wollen die Inklusion! Ich wünsche mir deshalb die Weiterentwicklung des Maßnahmenpaketes in dieser Legislatur.“

Die Landesregierung beschloss das 80-seitge Maßnahmenpaket im November 2011. An der Zusammenstellung haben alle Ministerien und die Staatskanzlei mitgewirkt. Es beinhaltet 136 konkrete Maßnahmen in den acht Handlungsfeldern „Erziehung und Bildung“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Inklusiver Sozialraum und Wohnen“, „Barrierefreiheit: Mobilität, Kommunikation, Information“, „Gesundheit und Pflege“, „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport“, „Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte“ sowie „Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung“.

Ein Zwischenbericht zum Maßnahmenpaket mit dem Titel „Inklusion hat viele Gesichter“ wurde 2013 veröffentlicht, ein Endbericht soll in diesem Jahr erscheinen.

In Brandenburg leben rund 370.000 Menschen mit Behinderungen, darunter 238.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.

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Ident-Nr
001/2015
Datum
07.01.2015
Rubrik
Soziales