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Förderprogramme sollen zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Schwerbehinderte schaffen

- Erschienen am 06.12.2017 - Pressemitteilung 191/2017

Schwerbehinderte Menschen werden bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg weiter unterstützt. So sollen bis zum Jahr 2021 zusätzlich 160 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen und der Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Das sind Ziele der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb“ und des Bundesprogrammes „Inklusionsinitiative II – Alle im Betrieb“, die Arbeitsministerin Diana Golze, Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung, jetzt unterzeichnet haben.

Für das Landesprogramm stehen insgesamt 3,8 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung, für die Umsetzung des Bundesprogramms kann Brandenburg bis zu 4,2 Millionen Euro aus dem Schwerbehinderten-Ausgleichsfonds des Bundes erhalten.

Diana Golze: „Die Bundesagentur für Arbeit und das Land Brandenburg arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung zusammen. Es ist gut und wichtig, dass wir diese Kooperation fortführen und weiter ausbauen. Denn viele Menschen mit Behinderungen brauchen auch weiterhin eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine betriebliche Ausbildung und für eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Besonders Schwerbehinderte müssen noch bessere Chancen erhalten. Werkstätten für behinderte Menschen leisten unbestritten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Und sie bleiben auch in Zukunft unverzichtbar. Aber es muss gelingen, dass von hier aus mehr Menschen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Das wollen wir stärker fördern.“

Bernd Becking: „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und zugleich eine große Chance für Unternehmen. Mit einer Anstellung oder Ausbildung im eigenen Betrieb können Arbeitgeber eine Brücke bauen – von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt. Unsere erfolgreiche Kooperation setzt ein Signal: Wir gehen auf Arbeitgeber zu, die interessiert daran sind, sich zu engagieren. Auf der einen Seite bieten wir finanzielle Unterstützung durch ein breites Angebot an Förderleistungen. Auf der anderen Seite steht die Beratung durch das Integrationsamt und die Agenturen für Arbeit. Spezialisten in unserem Arbeitgeber-Service informieren Unternehmen darüber, wie sie die notwendigen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung schaffen können. Wir wollen noch mehr Arbeitgeber motivieren, neue Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu eröffnen um gleichzeitig von diesen neuen Fachkräften zu profitieren.“

Liane Klocek: „Beratung wie aus einer Hand ist in einem gegliederten Sozialleistungssystem von besonderer Bedeutung um Vorbehalte zu überwinden und neue Beschäftigungsperspektiven zu erschließen. Die eng verzahnte Beratung von Arbeitgebern durch das LASV-Integrationsamt und die örtlichen Arbeitsagenturen ist ein Schwerpunkt der Kooperationsvereinbarung. Ich wünsche mir sehr, dass das neue Förderprogramm wieder auf große Resonanz bei unseren Arbeitgebern im Land stößt und für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung dadurch neue Perspektiven geschaffen werden können.“

Mit der Vereinbarung sollen bis Ende 2021 folgende Ziele erreicht werden:

  • 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes für junge schwerbehinderte Menschen sollen geschaffen werden – mit der Option einer Anschlussförderung nach Beendigung der Ausbildung bei Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • 40 Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sollen geschaffen werden.

60 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze sollen in Integrationsprojekten / Inklusionsbetrieben geschaffen werden.

Mit dem Landesförderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb“ erhalten Arbeitgeber für jeden neuen Ausbildungsplatz, den sie für junge schwerbehinderte Menschen schaffen, bis zu 10.000 Euro. Bei einer Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie einen weiteren Zuschuss von 2.500 Euro bei einem befristeten oder von 20.000 Euro bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Für jeden neuen Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen erhalten Arbeitgeber bis zu 30.000 Euro. Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt werden (www.lasv.brandenburg.de).

Das Förderprogramm ist eine Fortführung: Bereits von August 2014 bis Ende 2016 haben die drei Kooperationspartner unter dem Titel „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ insgesamt 66 betriebliche Ausbildungsplätze und 415 Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung gefördert. Dafür wurden rund acht Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe verwendet.

Mit der „Inklusioninitiative II – Alle im Betrieb“ sollen verstärkt Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Integrationsprojekten (ab dem 01.01.2018 umbenannt in Inklusionsbetriebe) geschaffen werden. Das ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen.

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Ident-Nr
191/2017
Datum
06.12.2017
Rubrik
Soziales