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Geflügelpest in einem Putenbestand im Kreis Ostprignitz-Ruppin nachgewiesen

Zuständige Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet

- Erschienen am 01.12.2023 - Pressemitteilung 265

Der erste Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst: In einem Betrieb im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden am Donnerstagabend (30.11.) insgesamt ca. 11.500 Puten tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt.

In dem Putenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Am 30. November 2023 hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Ergebnis bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.12.2023 die bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die Überwachungszone erstreckt sich bis in die Landkreise Havelland und Prignitz sowie in den Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt). Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel innerhalb der Schutzzone.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer: „Seit mehreren Wochen ist die Seuche wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit aufgetreten. Die Gefahr des Eintrags der Seuche in Geflügelhaltungen ist hoch. Ich bitte daher alle Geflügelhalter ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um Ihre Bestände vor der Geflügelpest zu schützen.“

Seit Oktober 2023 ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in diesem Herbst.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Mehr Informationen zur Geflügelpest

MSGIV: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/