Verbraucherinformationen zur Futtermittelüberwachung
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln mit dem Ziel, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern, Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln mit dem Ziel, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern, Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
Amtlichen Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg
Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer und damit die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Kontrollen zur Vermeidung des Eintrages unerwünschter Stoffe in die Nahrungskette durch Futtermittel. Damit leistet die amtliche Futtermittelüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Futtermittelsicherheit.
Des Weiteren ist aber auch die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere von hoher Bedeutung. Eine Gefährdung des Naturhaushaltes durch Eintrag von unerwünschten Stoffen aus der tierischen Produktion soll weitgehend verhindert werden.
Grundlage für die amtliche Futtermittelüberwachung des Berichtsjahres war das auf kritische Bereiche der Futtermittelkette ausgerichtete "Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 - 2016". Dieses Kontrollprogramm ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) zur Durchführung der Bestimmungen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
Die Häufigkeit und die Art der planmäßigen Kontrollen sowie die Anzahl der zu untersuchenden Proben und die Analyseparameter richten sich nach dem o.g. bundeseinheitlichen Kontrollprogramm. Darüber hinaus werden in Brandenburg jedes Jahr anlassbezogene, landesspezifische Kontrollschwerpunkte vorgegeben. Das waren im Jahr 2014 die Kontrolle der Dioxinbelastung von Grünfutter, Trockengrün sowie Fetten und Fettsäuren, die schwerpunktmäßige Kontrolle bei Mischfutterherstellern bezüglich der Einhaltung der Vorschriften der Geflügelsalmonellenverordnung, die Prüfung von Einzelfuttermitteln auf das Vorhandensein von GVO zur Realisierung von Kennzeichnungsfragestellungen nach den VO (EG) 1829/2003 und VO (EG) 1830/2003 sowie Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Hinblick auf Glyphosat.
Wie häufig ein Futtermittelunternehmer kontrolliert wird, richtet sich nach dem Prüfergebnis der Kontrolle, nach der für alle Prüfer in Brandenburg einheitlich anzuwendenden Risikoanalyse sowie nach aktuellen Anlässen, im Jahr 2014 gab es keine derartigen Anlässe.
Im Berichtsjahr waren in Brandenburg 7862 Unternehmen, darunter 6746 Primärproduzenten, von der amtlichen Kontrolle erfasst. Insgesamt wurden bei diesen Betrieben 2080 Inspektionen vorgenommen. Von den Futtermittelkontrolleuren des Landes wurden insgesamt 874 Proben gezogen, 5963 Einzelparameter dieser Proben wurden untersucht.
Aus gegebenem Anlass wurden bei den Futtermittelkategorien Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte zusätzlich zu den im Kontrollprogramm Futtermittel vorgesehenen Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe 24 Proben gezogen und auf Rückstände von Glyphosat beauftragt. Es wurden keine Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt.
Aus Tabelle 2 sind die untersuchten Untersuchungsparameter nach Gruppen und die Abweichungen von den Vorschriften ersichtlich.
Im Ergebnis der Kontrollen wurden 127 Hinweise gegeben, 12 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen und 94 Maßnahmen nach Artikel 54 VO (EG) 882/2004 oder § 39 LFGB ergriffen. Weiterhin wurden 12 Bußgeldverfahren eingeleitet und 9 Bußgeldverfahren abgeschlossen, 80 Verfahren an andere Bundesländer und ein Verfahren an andere Mitgliedstaaten abgegeben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
1. Registrierte Futtermittelunternehmen in Brandenburg
registriert (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) |
davon: zugelassen (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) |
sonstige 1 | |
Primärproduzenten | 5988 | 761 | |
Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln | 112 | 5 | |
davon Trocknungsbetriebe | 3 | 3 | |
davon Hersteller von Fetten und Ölen und deren Erzeugnisse nach VO (EU) Nr. 225/2012 | 2 | 2 | |
Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen | |||
Herstellerbetriebe von Vormischungen | 2 | 2 | |
gewerbliche Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln |
85 | 9 | |
davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen | 13 | ||
davon: Mischen von Fetten und Ölen | |||
Importeure, Drittlandsvertreter | |||
Handelsbetriebe | 547 | 2 | 270 |
davon: Handelsbetriebe von Fetten und Ölen | |||
davon: Handelsbetriebe von Zusatzstoffen | 2 | ||
Dekontaminationsbetriebe | |||
Lagerbetriebe 2 | 97 | ||
Spediteure 3 | 124 | ||
andere |
1 die Betriebe, die weder als Futtermittelbetriebe zugelassen noch registriert sind sowie Tierhalter,
die nur fütterungsfertige Futtermittel verfüttern
2 nur solche Betriebe, die im Auftrag lagern
3 nur solche Betriebe, die im Auftrag transportieren
4 bitte in darunter aufgeführten Zeilen benennen
Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer und damit die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Kontrollen zur Vermeidung des Eintrages unerwünschter Stoffe in die Nahrungskette durch Futtermittel. Damit leistet die amtliche Futtermittelüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Futtermittelsicherheit.
Des Weiteren ist aber auch die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere von hoher Bedeutung. Eine Gefährdung des Naturhaushaltes durch Eintrag von unerwünschten Stoffen aus der tierischen Produktion soll weitgehend verhindert werden.
Grundlage für die amtliche Futtermittelüberwachung des Berichtsjahres war das auf kritische Bereiche der Futtermittelkette ausgerichtete "Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 - 2016". Dieses Kontrollprogramm ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) zur Durchführung der Bestimmungen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
Die Häufigkeit und die Art der planmäßigen Kontrollen sowie die Anzahl der zu untersuchenden Proben und die Analyseparameter richten sich nach dem o.g. bundeseinheitlichen Kontrollprogramm. Darüber hinaus werden in Brandenburg jedes Jahr anlassbezogene, landesspezifische Kontrollschwerpunkte vorgegeben. Das waren im Jahr 2014 die Kontrolle der Dioxinbelastung von Grünfutter, Trockengrün sowie Fetten und Fettsäuren, die schwerpunktmäßige Kontrolle bei Mischfutterherstellern bezüglich der Einhaltung der Vorschriften der Geflügelsalmonellenverordnung, die Prüfung von Einzelfuttermitteln auf das Vorhandensein von GVO zur Realisierung von Kennzeichnungsfragestellungen nach den VO (EG) 1829/2003 und VO (EG) 1830/2003 sowie Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Hinblick auf Glyphosat.
Wie häufig ein Futtermittelunternehmer kontrolliert wird, richtet sich nach dem Prüfergebnis der Kontrolle, nach der für alle Prüfer in Brandenburg einheitlich anzuwendenden Risikoanalyse sowie nach aktuellen Anlässen, im Jahr 2014 gab es keine derartigen Anlässe.
Im Berichtsjahr waren in Brandenburg 7862 Unternehmen, darunter 6746 Primärproduzenten, von der amtlichen Kontrolle erfasst. Insgesamt wurden bei diesen Betrieben 2080 Inspektionen vorgenommen. Von den Futtermittelkontrolleuren des Landes wurden insgesamt 874 Proben gezogen, 5963 Einzelparameter dieser Proben wurden untersucht.
Aus gegebenem Anlass wurden bei den Futtermittelkategorien Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte zusätzlich zu den im Kontrollprogramm Futtermittel vorgesehenen Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe 24 Proben gezogen und auf Rückstände von Glyphosat beauftragt. Es wurden keine Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt.
Aus Tabelle 2 sind die untersuchten Untersuchungsparameter nach Gruppen und die Abweichungen von den Vorschriften ersichtlich.
Im Ergebnis der Kontrollen wurden 127 Hinweise gegeben, 12 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen und 94 Maßnahmen nach Artikel 54 VO (EG) 882/2004 oder § 39 LFGB ergriffen. Weiterhin wurden 12 Bußgeldverfahren eingeleitet und 9 Bußgeldverfahren abgeschlossen, 80 Verfahren an andere Bundesländer und ein Verfahren an andere Mitgliedstaaten abgegeben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
1. Registrierte Futtermittelunternehmen in Brandenburg
registriert (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) |
davon: zugelassen (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) |
sonstige 1 | |
Primärproduzenten | 5988 | 761 | |
Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln | 112 | 5 | |
davon Trocknungsbetriebe | 3 | 3 | |
davon Hersteller von Fetten und Ölen und deren Erzeugnisse nach VO (EU) Nr. 225/2012 | 2 | 2 | |
Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen | |||
Herstellerbetriebe von Vormischungen | 2 | 2 | |
gewerbliche Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln |
85 | 9 | |
davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen | 13 | ||
davon: Mischen von Fetten und Ölen | |||
Importeure, Drittlandsvertreter | |||
Handelsbetriebe | 547 | 2 | 270 |
davon: Handelsbetriebe von Fetten und Ölen | |||
davon: Handelsbetriebe von Zusatzstoffen | 2 | ||
Dekontaminationsbetriebe | |||
Lagerbetriebe 2 | 97 | ||
Spediteure 3 | 124 | ||
andere |
1 die Betriebe, die weder als Futtermittelbetriebe zugelassen noch registriert sind sowie Tierhalter,
die nur fütterungsfertige Futtermittel verfüttern
2 nur solche Betriebe, die im Auftrag lagern
3 nur solche Betriebe, die im Auftrag transportieren
4 bitte in darunter aufgeführten Zeilen benennen
Qualitätsmanagement
Wozu dient ein Qualitätsmanagementsystem in den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Somit waren die Fachbehörden gefordert, ein Organisationsebenen übergreifendes Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) einzurichten. Mit der Einführung des QMS BB sorgen einheitliche Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren für Transparenz nach außen und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Dies dient der Qualitätsverbesserung und schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und Tierhaltern.
Wodurch wird gewährleistet, dass die amtlichen Kontrollen einheitlich und auf konstant hohem Niveau durchgeführt werden?
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS BB) richtet sich an der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 aus und schließt die Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimttelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz ein. Das eingeführte QMS BB garantiert, dass die amtlichen Kontrollen von Tierhaltungen, Futtermitteln und Lebensmitteln auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und im Handel nach einheitlichen Standards, unter transparenten Bedingungen sowie auf einem qualitativ hohen Niveau durchgeführt werden. Die von der Arbeitsgruppe "Qualitätsmanagement" der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Qualitätsgrundsätze dienen dabei als Rahmenvorlage .
Die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die umfangreiche Ausbildung und die regelmäßigen Schulungen gewährleistet.
Welche Zielsetzung verfolgt das QMS BB?
Das QMS BB verfolgt zwei wesentliche Ziele:
» Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung
» Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren
Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Der Mensch und das Tier stehen hiernach im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unser Leitbild "Verbraucherschutz - Aktiv -" beinhaltet:
A | Ansprüche festlegen und erfüllen! | |||||
K | Kompetenz entwickeln und fördern! | |||||
T | Transparenz schaffen und durchsetzen! | |||||
I | Informationen geben und erfassen! | |||||
V | Verantwortung kennen und wahrnehmen! |
Was beinhaltet unser QMS BB?
In dem QMS BB werden alle fachlichen Inhalte in den folgenden Fachgebieten geregelt:
- Lebensmittelüberwachung,
- Fleischhygiene,
- Futtermittelüberwachung,
- Tierarzneimittelüberwachung,
- Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung einschließlich Tierkörperbeseitigung,
- Tierschutz und
- Grenzkontrolle.
Der Qualitätsanspruch bezieht sich dabei nicht nur auf die Qualität der Facharbeit, sondern schließt abgestimmte, einheitliche Vorgaben für die Schulung des Personals, die Kommunikationswege sowie das Prozedere einer ständigen Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Festlegungen (kontinuierliche Verbesserung) mit ein. Das QMS erfordert eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten in der amtlichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
Die Leistungen werden für:
- die Verbraucher,
- die Tierhalter,
- die Unternehmer und Gewerbetreibenden,
- andere Behörden,
- das Land,
- der Bund und
- die EU erbracht.
Wie wird die Aktualität und Praktikabilität des QMS BB sichergestellt?
Für jedes Fachgebiet wurde eine Expertenfachgruppe benannt, die die QM-Dokumente für die amtlichen Kontrolltätigkeiten erarbeitet und aktualisiert. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten erfahrene und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Behördenebenen (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes).
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des QMS BB erfolgen grundsätzlich für alle beteiligten Organisationseinheiten einmal jährlich interne Audits nach einem aufgestellten Auditjahresplan. Die internen Audits werden durch eigens dafür geschultes Personal aus den am QMS BB beteiligten Behörden durchgeführt. Die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits wird durch das oberste Steuerungsgremium des QMS BB jeweils im I. Quartal des Folgejahres durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung des QMS BB.
Worauf basiert das QMS BB?
Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB ist ein Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB).
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung "Implementierung eines QM-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg" vom 22. Januar 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 6. Februar 2008) die Umsetzung des QMS in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.
Wozu dient ein Qualitätsmanagementsystem in den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Somit waren die Fachbehörden gefordert, ein Organisationsebenen übergreifendes Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) einzurichten. Mit der Einführung des QMS BB sorgen einheitliche Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren für Transparenz nach außen und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Dies dient der Qualitätsverbesserung und schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und Tierhaltern.
Wodurch wird gewährleistet, dass die amtlichen Kontrollen einheitlich und auf konstant hohem Niveau durchgeführt werden?
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS BB) richtet sich an der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 aus und schließt die Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimttelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz ein. Das eingeführte QMS BB garantiert, dass die amtlichen Kontrollen von Tierhaltungen, Futtermitteln und Lebensmitteln auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und im Handel nach einheitlichen Standards, unter transparenten Bedingungen sowie auf einem qualitativ hohen Niveau durchgeführt werden. Die von der Arbeitsgruppe "Qualitätsmanagement" der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Qualitätsgrundsätze dienen dabei als Rahmenvorlage .
Die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die umfangreiche Ausbildung und die regelmäßigen Schulungen gewährleistet.
Welche Zielsetzung verfolgt das QMS BB?
Das QMS BB verfolgt zwei wesentliche Ziele:
» Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung
» Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren
Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Der Mensch und das Tier stehen hiernach im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unser Leitbild "Verbraucherschutz - Aktiv -" beinhaltet:
A | Ansprüche festlegen und erfüllen! | |||||
K | Kompetenz entwickeln und fördern! | |||||
T | Transparenz schaffen und durchsetzen! | |||||
I | Informationen geben und erfassen! | |||||
V | Verantwortung kennen und wahrnehmen! |
Was beinhaltet unser QMS BB?
In dem QMS BB werden alle fachlichen Inhalte in den folgenden Fachgebieten geregelt:
- Lebensmittelüberwachung,
- Fleischhygiene,
- Futtermittelüberwachung,
- Tierarzneimittelüberwachung,
- Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung einschließlich Tierkörperbeseitigung,
- Tierschutz und
- Grenzkontrolle.
Der Qualitätsanspruch bezieht sich dabei nicht nur auf die Qualität der Facharbeit, sondern schließt abgestimmte, einheitliche Vorgaben für die Schulung des Personals, die Kommunikationswege sowie das Prozedere einer ständigen Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Festlegungen (kontinuierliche Verbesserung) mit ein. Das QMS erfordert eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten in der amtlichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
Die Leistungen werden für:
- die Verbraucher,
- die Tierhalter,
- die Unternehmer und Gewerbetreibenden,
- andere Behörden,
- das Land,
- der Bund und
- die EU erbracht.
Wie wird die Aktualität und Praktikabilität des QMS BB sichergestellt?
Für jedes Fachgebiet wurde eine Expertenfachgruppe benannt, die die QM-Dokumente für die amtlichen Kontrolltätigkeiten erarbeitet und aktualisiert. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten erfahrene und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Behördenebenen (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes).
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des QMS BB erfolgen grundsätzlich für alle beteiligten Organisationseinheiten einmal jährlich interne Audits nach einem aufgestellten Auditjahresplan. Die internen Audits werden durch eigens dafür geschultes Personal aus den am QMS BB beteiligten Behörden durchgeführt. Die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits wird durch das oberste Steuerungsgremium des QMS BB jeweils im I. Quartal des Folgejahres durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung des QMS BB.
Worauf basiert das QMS BB?
Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB ist ein Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB).
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung "Implementierung eines QM-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg" vom 22. Januar 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 6. Februar 2008) die Umsetzung des QMS in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.