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ESF+-Förderprogramm „Stark vor Ort“

Kinder- und Familienarmut vorbeugen, Armutsfolgen bekämpfen

Logo Stark vor Ort - Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zählen zu den am stärksten durch Armutsgefährdung betroffenen Altersgruppen. Im Jahr 2022 galten 16,8 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger unter 18 Jahren als armutsgefährdet.

Armutsgefährdung betrifft insbesondere Kinder aus Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, Kinder von Alleinerziehenden und Kinder mit mehreren Geschwistern.  Auch Familien mit Migrationsgeschichte sowie Menschen mit Behinderungen und ihre Kinder sind besonders armutsgefährdet.

In der ESF+ - Förderperiode 2021 - 2027 werden durch das MSGIV unter Einsatz von Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur Prävention von Kinderarmut im kommunalen Bereich gefördert. Im Rahmen des Förderprogramms „Stark vor Ort – Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ werden auf zwei Ebenen Förderungen ermöglicht.

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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zählen zu den am stärksten durch Armutsgefährdung betroffenen Altersgruppen. Im Jahr 2022 galten 16,8 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger unter 18 Jahren als armutsgefährdet.

Armutsgefährdung betrifft insbesondere Kinder aus Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, Kinder von Alleinerziehenden und Kinder mit mehreren Geschwistern.  Auch Familien mit Migrationsgeschichte sowie Menschen mit Behinderungen und ihre Kinder sind besonders armutsgefährdet.

In der ESF+ - Förderperiode 2021 - 2027 werden durch das MSGIV unter Einsatz von Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur Prävention von Kinderarmut im kommunalen Bereich gefördert. Im Rahmen des Förderprogramms „Stark vor Ort – Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ werden auf zwei Ebenen Förderungen ermöglicht.

(Weiter-) Entwicklung von kommunalen Armutspräventionskonzepten

Das MSGIV unterstützt durch die Förderung die Entwicklung von Armutspräventionskonzepten in den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sollen durch das Förderprogramm befähigt werden, individuelle Strategien zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um:

  • Vernetzung der einzelnen Fachbereiche innerhalb der Verwaltung und mit externen Akteuren
  • Erstellung von Datengrundlagen zur Feststellung konkreter Bedarfe
  • Entwicklung zielgerichteter und passgenauer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut

Die entstehenden Armutspräventionskonzepte mit dem Fokus auf Kinder und Familienarmut sollen den Kriterien der integrierten Sozialplanung entsprechen und durch den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden.

Das MSGIV unterstützt durch die Förderung die Entwicklung von Armutspräventionskonzepten in den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sollen durch das Förderprogramm befähigt werden, individuelle Strategien zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um:

  • Vernetzung der einzelnen Fachbereiche innerhalb der Verwaltung und mit externen Akteuren
  • Erstellung von Datengrundlagen zur Feststellung konkreter Bedarfe
  • Entwicklung zielgerichteter und passgenauer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut

Die entstehenden Armutspräventionskonzepte mit dem Fokus auf Kinder und Familienarmut sollen den Kriterien der integrierten Sozialplanung entsprechen und durch den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden.

Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

Das MSGIV fördert Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen bei der Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum mit der Zielgruppe Kinder und ihre Familien.

Die geförderten Projekte…

  • sollen auf die festgestellten Bedarfe vor Ort ausgerichtet sein,
  • umfassen gebündelte Angebote zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien,
  • lassen eine Verbesserung von nachhaltiger sozialer, bildungsbezogener und gesundheitlicher Integration erwarten,
  • tragen zum Abbau individueller Armutslagen bei,
  • stärken bedarfsgerecht die dazu benötigten Netzwerkstrukturen.

Das MSGIV fördert Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen bei der Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum mit der Zielgruppe Kinder und ihre Familien.

Die geförderten Projekte…

  • sollen auf die festgestellten Bedarfe vor Ort ausgerichtet sein,
  • umfassen gebündelte Angebote zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien,
  • lassen eine Verbesserung von nachhaltiger sozialer, bildungsbezogener und gesundheitlicher Integration erwarten,
  • tragen zum Abbau individueller Armutslagen bei,
  • stärken bedarfsgerecht die dazu benötigten Netzwerkstrukturen.

Projektbegleitung und Beantragung von Fördermitteln

Im Rahmen des Förderprogramms bietet die Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzungsangebote für die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur an.

E-Mail:      stark-vor-ort@stiftung-spi.de
Telefon:     0331 23163912
Mobil:        01517 4358726

Eine Projektförderung kann über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden. Hierfür sind mehrere Antragsrunden vorgesehen.

Im Rahmen des Förderprogramms bietet die Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzungsangebote für die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur an.

E-Mail:      stark-vor-ort@stiftung-spi.de
Telefon:     0331 23163912
Mobil:        01517 4358726

Eine Projektförderung kann über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden. Hierfür sind mehrere Antragsrunden vorgesehen.

Kofinanziert von der Europäischen Union

Antragsplattform ILB

Info-Telefon ILB: 0331 660-2200

Kofinanziert von der Europäischen Union

Antragsplattform ILB

Info-Telefon ILB: 0331 660-2200