Physiotherapeutin / Physiotherapeut
Aufgaben und Tätigkeiten
Anwendung geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Vorsorge, medizinischer Behandlung, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im körperlichen und seelischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. Dazu werden in der Physiotherapie u. a. Krankengymnastik, Massage, Wasser- und Heilschlammanwendungen, Inhalationstherapie, Elektro-, Licht- und Wärmebehandlungen genutzt.
Tätigkeitsbereiche
- Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen,
- Einrichtungen für Behinderte,
- sonderpädagogische und sozialmedizinische Einrichtungen,
- Sporteinrichtungen,
- Physiotherapeutische Praxen
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1084);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3786) in den derzeit geltenden Fassungen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis).
Eine der nachfolgenden Vorbildungen:
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
oder eine andere abgeschlossene 10jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
- eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Sehbehinderte und Blinde sind von diesem Beruf nicht ausgeschlossen.
Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung
3 Jahre (Vollzeit),
2.900 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
1.600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten.
Die Ausbildung kann verkürzt werden:
- für Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister um 1 ½ Jahre,
- für Personen mit einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister um 2 Jahre,
- für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer mit mindestens zweijähriger Ausbildung um sechs Monate.
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" erteilt.
Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Physiotherapie, der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.
Ausbildungsstätten
- Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH Beelitz, Potsdam
- Medizinische Schule an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Cottbus
- Medizinische Schule an der Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, Brandenburg
- Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e. V. Eisenhüttenstadt
- Sozialwirtschaftliche Fortbildungsgesellschaft mbH Strausberg
- MBN Medizinische Bildungsakademie Neuruppin GmbH, Neuruppin
- Gesundheitscampus Potsdam, Standort Bad Belzig
Aufgaben und Tätigkeiten
Anwendung geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Vorsorge, medizinischer Behandlung, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im körperlichen und seelischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. Dazu werden in der Physiotherapie u. a. Krankengymnastik, Massage, Wasser- und Heilschlammanwendungen, Inhalationstherapie, Elektro-, Licht- und Wärmebehandlungen genutzt.
Tätigkeitsbereiche
- Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen,
- Einrichtungen für Behinderte,
- sonderpädagogische und sozialmedizinische Einrichtungen,
- Sporteinrichtungen,
- Physiotherapeutische Praxen
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1084);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3786) in den derzeit geltenden Fassungen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis).
Eine der nachfolgenden Vorbildungen:
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
oder eine andere abgeschlossene 10jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
- eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Sehbehinderte und Blinde sind von diesem Beruf nicht ausgeschlossen.
Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung
3 Jahre (Vollzeit),
2.900 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
1.600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten.
Die Ausbildung kann verkürzt werden:
- für Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister um 1 ½ Jahre,
- für Personen mit einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister um 2 Jahre,
- für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer mit mindestens zweijähriger Ausbildung um sechs Monate.
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" erteilt.
Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Physiotherapie, der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.
Ausbildungsstätten
- Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH Beelitz, Potsdam
- Medizinische Schule an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Cottbus
- Medizinische Schule an der Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, Brandenburg
- Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e. V. Eisenhüttenstadt
- Sozialwirtschaftliche Fortbildungsgesellschaft mbH Strausberg
- MBN Medizinische Bildungsakademie Neuruppin GmbH, Neuruppin
- Gesundheitscampus Potsdam, Standort Bad Belzig