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Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch die Ärztin/den Arzt; 
  • Herstellen der Transportfähigkeit von Notfallpatienten; 
  • Beobachtung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus; 
  • Sachgerechte Beförderung kranker, verletzter und hilfsbedürftiger Personen - auch wenn sie nicht Notfallpatienten sind; 
  • Angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen

 

Tätigkeitsbereiche

in Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes, z.B. auf Rettungswagen, Notarztwagen und auf Rettungshubschraubern, im qualifizierten Organtransport oder als medizinischer Flugbegleiter an Bord von Ambulanzflugzeugen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1348); Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I Seite 4280) in den derzeit geltenden Fassungen.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis)

Eine der nachfolgenden Vorbildungen: 

  • Fachoberschulreife ("mittlerer Bildungsabschluss") oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder 
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre in Vollzeitform, in Teilzeitform höchstens 5 Jahre, mindestens 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 1.960 Stunden praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache und 720 Stunden in einem Krankenhaus.

Es fallen für die Schülerin / den Schüler keine Schulkosten an und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer dieser Ausbildung anrechnen.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen, z. B. Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter, Organisatorische Leiterin bzw. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst oder Leitstellendisponentin bzw. -disponent. 

Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik

 

Ausbildungsstätten

  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Campus Bad Saarow
  • Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V., Potsdam
  • Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann gGmbH, Potsdam
  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Campus Bad Eberswalde
  • Lausitzer-Rettungsdienstschule der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch die Ärztin/den Arzt; 
  • Herstellen der Transportfähigkeit von Notfallpatienten; 
  • Beobachtung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus; 
  • Sachgerechte Beförderung kranker, verletzter und hilfsbedürftiger Personen - auch wenn sie nicht Notfallpatienten sind; 
  • Angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen

 

Tätigkeitsbereiche

in Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes, z.B. auf Rettungswagen, Notarztwagen und auf Rettungshubschraubern, im qualifizierten Organtransport oder als medizinischer Flugbegleiter an Bord von Ambulanzflugzeugen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1348); Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I Seite 4280) in den derzeit geltenden Fassungen.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis)

Eine der nachfolgenden Vorbildungen: 

  • Fachoberschulreife ("mittlerer Bildungsabschluss") oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder 
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre in Vollzeitform, in Teilzeitform höchstens 5 Jahre, mindestens 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 1.960 Stunden praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache und 720 Stunden in einem Krankenhaus.

Es fallen für die Schülerin / den Schüler keine Schulkosten an und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer dieser Ausbildung anrechnen.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen, z. B. Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter, Organisatorische Leiterin bzw. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst oder Leitstellendisponentin bzw. -disponent. 

Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik

 

Ausbildungsstätten

  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Campus Bad Saarow
  • Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V., Potsdam
  • Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann gGmbH, Potsdam
  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Campus Bad Eberswalde
  • Lausitzer-Rettungsdienstschule der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH