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Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik/ Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik/ MT(A)F

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführen von funktionsdiagnostischen Untersuchungen an Menschen aller Altersstufen auf Anordnung des ärztlichen Personals,
  • Unterstützung bei interventionellen diagnostischen Untersuchungsmethoden und therapeutischen Maßnahmen
  • Der tägliche Kontakt mit Menschen erfordert die Bereitschaft zum Eingehen auf die Krankheiten und Probleme der Patienten/-innen.
  • Die Funktionsdiagnostik umfasst die folgende patientenzentrierte und störungsbildorientierte Funktionsdiagnostik:
    Funktionsdiagnostik Sinnesorgane, insbesondere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase
    Funktionsdiagnostik des Gehirns, des Nervensystems und der Muskelfunktion
    Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems
    Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems
    allergologische Funktionsdiagnostik
    invasive Funktionsdiagnostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten

Tätigkeitsbereiche

  • MT(A)F arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern, Facharztpraxen und Zentren für Diagnostik

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBerufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl.. I S. 274),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl.. I S. 4467)

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
  • ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,
  • persönliche und gesundheitliche Eignung,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.400 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.200 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung " Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik“ erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Gesundheitswissenschaften, Medizinpädagogik, Medizinphysik oder Ingenieurwesen.

Ausbildungsstätten

Im Land Brandenburg werden bisher keine Medizinischen Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik ausgebildet (Stand: 12/2023).

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Durchführen von funktionsdiagnostischen Untersuchungen an Menschen aller Altersstufen auf Anordnung des ärztlichen Personals,
  • Unterstützung bei interventionellen diagnostischen Untersuchungsmethoden und therapeutischen Maßnahmen
  • Der tägliche Kontakt mit Menschen erfordert die Bereitschaft zum Eingehen auf die Krankheiten und Probleme der Patienten/-innen.
  • Die Funktionsdiagnostik umfasst die folgende patientenzentrierte und störungsbildorientierte Funktionsdiagnostik:
    Funktionsdiagnostik Sinnesorgane, insbesondere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase
    Funktionsdiagnostik des Gehirns, des Nervensystems und der Muskelfunktion
    Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems
    Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems
    allergologische Funktionsdiagnostik
    invasive Funktionsdiagnostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten

Tätigkeitsbereiche

  • MT(A)F arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern, Facharztpraxen und Zentren für Diagnostik

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBerufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl.. I S. 274),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl.. I S. 4467)

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
  • ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,
  • persönliche und gesundheitliche Eignung,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.400 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.200 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung " Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik“ erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Gesundheitswissenschaften, Medizinpädagogik, Medizinphysik oder Ingenieurwesen.

Ausbildungsstätten

Im Land Brandenburg werden bisher keine Medizinischen Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik ausgebildet (Stand: 12/2023).