Masseur/in und medizinische(r) Bademeister(in)
Aufgaben und Tätigkeiten
Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Vorsorge, medizinischer Behandlung, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfe zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbstätigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben. Dazu werden u. a. Massage, Wasser- und Heilschlammanwendungen, Elektro-, Licht-, Wärme- und Inhalationsbehandlung genutzt.
Tätigkeitsbereiche
- Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen,
- Sporteinrichtungen,
- Tätigkeit in eigener Massagepraxis,
- Arztpraxen, Physiotherapeutische Praxen
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1084),
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (MB-APrV) vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3786) in den derzeit geltenden Fassungen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- Vollendung des 16. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis);
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Sehbehinderte und Blinde sind von diesem Beruf nicht ausgeschlossen.
Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung
Die Gesamtausbildungsdauer beträgt 2 1/2 Jahre (Vollzeit) davon
2 Jahre Lehrgang mit 2.230 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und 800 Stunden praktischer Ausbildung sowie einer praktischen Tätigkeit von sechs Monaten nach bestandener staatlicher Prüfung.
Die staatliche Prüfung für den Lehrgang umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und erfolgreicher praktischer Tätigkeit und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseurin und medizinische Badmeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister" erteilt.
Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten
- verkürzte Ausbildung zur/zum Physiotherapeut(in)
- fachliche Spezialisierungen
Ausbildungsstätten
- Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH, Potsdam
- Sozialwirtschaftliche Fortbildungsgesellschaft mbH Strausberg
Aufgaben und Tätigkeiten
Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Vorsorge, medizinischer Behandlung, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfe zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbstätigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben. Dazu werden u. a. Massage, Wasser- und Heilschlammanwendungen, Elektro-, Licht-, Wärme- und Inhalationsbehandlung genutzt.
Tätigkeitsbereiche
- Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen,
- Sporteinrichtungen,
- Tätigkeit in eigener Massagepraxis,
- Arztpraxen, Physiotherapeutische Praxen
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1084),
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (MB-APrV) vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3786) in den derzeit geltenden Fassungen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- Vollendung des 16. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis);
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Sehbehinderte und Blinde sind von diesem Beruf nicht ausgeschlossen.
Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung
Die Gesamtausbildungsdauer beträgt 2 1/2 Jahre (Vollzeit) davon
2 Jahre Lehrgang mit 2.230 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und 800 Stunden praktischer Ausbildung sowie einer praktischen Tätigkeit von sechs Monaten nach bestandener staatlicher Prüfung.
Die staatliche Prüfung für den Lehrgang umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und erfolgreicher praktischer Tätigkeit und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseurin und medizinische Badmeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister" erteilt.
Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten
- verkürzte Ausbildung zur/zum Physiotherapeut(in)
- fachliche Spezialisierungen
Ausbildungsstätten
- Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH, Potsdam
- Sozialwirtschaftliche Fortbildungsgesellschaft mbH Strausberg