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Diätassistentin / Diätassistent

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Umsetzung ärztlicher Diätverordnungen durch eine dem Krankheitsbild entsprechende Speisenplangestaltung;
  • Energie- und Nährstoffberechnungen;
  • Anleitung und Überwachung der fachgerechten Zubereitung der verschiedenen Diätkostformen;
  • Ernährungs- und Diätberatungen (individuell und in Gruppen, mit Demonstrationen), Erarbeitung von Merkblättern und Anschauungsmaterial;
  • Zusammenarbeit mit dem Behandlungsteam;
  • Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung der Einrichtung, Kalkulation von Lebensmitteln und Verbrauchsmaterialien.

 

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kliniken, Alten- und Pflegeheime;
  • Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen;
  • Medizinische Forschungszentren;
  • Großküchenbetriebe mit Diätverpflegung, Lehrküchen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG) vom 8. März 1994 (BGBl. I Seite 446);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994 (BGBl. I Seite 2088) in den derzeit geltenden Fassungen

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere 10jährige Schulbildung;
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis).

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
davon 3.050 Stunden theoretisher und praktischer Unterricht und
1.400 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Diätassistentenausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Diätassistentin" oder "Diätassistent" erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, zum Beispiel fachliche Spezialisierungen auf dem Gebiet der ernährungsmedizinischen Beratung oder der Leitung einer Diätküche.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich außerdem verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Ernährungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften oder Medizinpädagogik.

 

Ausbildungsstätten

Im Land Brandenburg werden derzeit keine Diätassistentinnen und Diätassistenten ausgebildet

(Stand: 12/2023)

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Umsetzung ärztlicher Diätverordnungen durch eine dem Krankheitsbild entsprechende Speisenplangestaltung;
  • Energie- und Nährstoffberechnungen;
  • Anleitung und Überwachung der fachgerechten Zubereitung der verschiedenen Diätkostformen;
  • Ernährungs- und Diätberatungen (individuell und in Gruppen, mit Demonstrationen), Erarbeitung von Merkblättern und Anschauungsmaterial;
  • Zusammenarbeit mit dem Behandlungsteam;
  • Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung der Einrichtung, Kalkulation von Lebensmitteln und Verbrauchsmaterialien.

 

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kliniken, Alten- und Pflegeheime;
  • Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen;
  • Medizinische Forschungszentren;
  • Großküchenbetriebe mit Diätverpflegung, Lehrküchen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG) vom 8. März 1994 (BGBl. I Seite 446);
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994 (BGBl. I Seite 2088) in den derzeit geltenden Fassungen

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere 10jährige Schulbildung;
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis).

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
davon 3.050 Stunden theoretisher und praktischer Unterricht und
1.400 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Diätassistentenausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Diätassistentin" oder "Diätassistent" erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, zum Beispiel fachliche Spezialisierungen auf dem Gebiet der ernährungsmedizinischen Beratung oder der Leitung einer Diätküche.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich außerdem verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Ernährungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften oder Medizinpädagogik.

 

Ausbildungsstätten

Im Land Brandenburg werden derzeit keine Diätassistentinnen und Diätassistenten ausgebildet

(Stand: 12/2023)