Tipps und Informationen zur sensiblen Berichterstattung über häusliche Gewalt
Häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ist keine Privatangelegenheit. Ein Großteil aller Frauen erlebt irgendwann in ihrem Leben häusliche, sexualisierte oder andere physische Gewalt. In den allermeisten Fällen wird diese Gewalt von einem Mann ausgeübt. Männer üben Gewalt gegen Frauen aus, weil unsere Gesellschaft immer noch patriarchalen Rollenbildern Vorschub leistet. In Deutschland wird jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet.
Das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt hat in den letzten Jahren auch zunehmend medial Aufmerksamkeit erhalten. Die Medien nutzen Anlässe wie den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. Auch Frauenverbände und Betroffene bekommen mehr Raum in der Berichterstattung. Dies trägt maßgeblich zur Sensibilisierung für das Thema be
Die Istanbul Konvention verpflichtet Deutschland dazu, unter Berücksichtigung der Pressefreiheit die Medien zu ermutigen, sich aktiv um die Verhinderung von Gewalt an Frauen zu bemühen. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein Ende 2021 eine Handreichung vorgelegt, für die sie gemeinsam mit Medienschaffenden die Anwendung des geltenden Pressekodex auf den Bereich der Gewalt gegen Frauen erarbeitet hat. Auch für Brandenburg ist es nun an der Zeit, Empfehlungen für Medienschaffende zur Berichterstattung über häusliche Gewalt auf den Weg zu bringen.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte, das Referat 16 (Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen), das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NbF e.V.), der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) und eine Vertreterin der Stiftung Hilfe für Familie in Not möchten allen Journalist*innen und Medienschaffenden mit und ohne Vorwissen Anregungen geben, um aufklärend und sensibel über Gewalt gegen Frauen zu berichten. Um dem Vorhaben und seinem Ergebnis Gewicht und breite Ausstrahlung zu geben, sind besonders die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen und der lokalen Zeitungen sowie der Rundfunkrat aufgerufen, sich zu beteiligen. Gemeinsam können wir zu einer besseren öffentlichen Bewusstseinsbildung über Gewalt gegen Frauen beitragen, den Betroffenen gerecht werden und präventiv Aufklärungsarbeit leisten.
Häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ist keine Privatangelegenheit. Ein Großteil aller Frauen erlebt irgendwann in ihrem Leben häusliche, sexualisierte oder andere physische Gewalt. In den allermeisten Fällen wird diese Gewalt von einem Mann ausgeübt. Männer üben Gewalt gegen Frauen aus, weil unsere Gesellschaft immer noch patriarchalen Rollenbildern Vorschub leistet. In Deutschland wird jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet.
Das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt hat in den letzten Jahren auch zunehmend medial Aufmerksamkeit erhalten. Die Medien nutzen Anlässe wie den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. Auch Frauenverbände und Betroffene bekommen mehr Raum in der Berichterstattung. Dies trägt maßgeblich zur Sensibilisierung für das Thema be
Die Istanbul Konvention verpflichtet Deutschland dazu, unter Berücksichtigung der Pressefreiheit die Medien zu ermutigen, sich aktiv um die Verhinderung von Gewalt an Frauen zu bemühen. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein Ende 2021 eine Handreichung vorgelegt, für die sie gemeinsam mit Medienschaffenden die Anwendung des geltenden Pressekodex auf den Bereich der Gewalt gegen Frauen erarbeitet hat. Auch für Brandenburg ist es nun an der Zeit, Empfehlungen für Medienschaffende zur Berichterstattung über häusliche Gewalt auf den Weg zu bringen.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte, das Referat 16 (Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen), das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NbF e.V.), der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) und eine Vertreterin der Stiftung Hilfe für Familie in Not möchten allen Journalist*innen und Medienschaffenden mit und ohne Vorwissen Anregungen geben, um aufklärend und sensibel über Gewalt gegen Frauen zu berichten. Um dem Vorhaben und seinem Ergebnis Gewicht und breite Ausstrahlung zu geben, sind besonders die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen und der lokalen Zeitungen sowie der Rundfunkrat aufgerufen, sich zu beteiligen. Gemeinsam können wir zu einer besseren öffentlichen Bewusstseinsbildung über Gewalt gegen Frauen beitragen, den Betroffenen gerecht werden und präventiv Aufklärungsarbeit leisten.
Empfehlungen zur Berichterstattung über häusliche Gewalt
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Kontextualisieren
Stellen Sie einen Femizid nicht als alleinstehenden Einzelfall dar. Er reiht sich ein in eine Chronik der tödlichen Gewalt. Er findet in einem gesellschaftlichen Klima der (Trans-) Misogynie und innerhalb eines patriarchalen Machtverhältnisses statt. Bedenken Sie auch, welche Rolle institutionelles Versagen oder die Überforderung zuständiger beteiligter Stellen gespielt haben könnte.
Stellen Sie einen Femizid nicht als alleinstehenden Einzelfall dar. Er reiht sich ein in eine Chronik der tödlichen Gewalt. Er findet in einem gesellschaftlichen Klima der (Trans-) Misogynie und innerhalb eines patriarchalen Machtverhältnisses statt. Bedenken Sie auch, welche Rolle institutionelles Versagen oder die Überforderung zuständiger beteiligter Stellen gespielt haben könnte.
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Empowerment – Betroffene stärken
Häusliche und sexualisierte Gewalt sind kein unumkehrbares Schicksal. Viele betroffene Frauen haben den Weg in ein gewaltfreies Leben gefunden. Erzählen Sie von ihrem Mut und ihrer Stärke, von Auswegen, Chancen und Erfolgsstories. Sie können Menschen ermutigen, die Gewalt in ihrem Umfeld und in der Gesellschaft wahrzunehmen, ihr etwas entgegenzusetzen und Auswege zu finden.
Häusliche und sexualisierte Gewalt sind kein unumkehrbares Schicksal. Viele betroffene Frauen haben den Weg in ein gewaltfreies Leben gefunden. Erzählen Sie von ihrem Mut und ihrer Stärke, von Auswegen, Chancen und Erfolgsstories. Sie können Menschen ermutigen, die Gewalt in ihrem Umfeld und in der Gesellschaft wahrzunehmen, ihr etwas entgegenzusetzen und Auswege zu finden.
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Bildsprache einbeziehen
Fotos von Gewalt können für Betroffene retraumatisierend sein. Auf die Öffentlichkeit wirken sie Gewalt ästhetisierend oder normalisierend. Derzeit verwenden die Bildredaktionen ein sehr kleines Set an symbolischen Stockfotos. Diese immer gleichen Bilder nehmen den Betroffenen die Individualität und schreiben sie im Opferstatus fest: Das blaue Auge, die einsame Frau in einem trostlosen Raum oder das verschreckte Kind an der Hand der Mutter, bedroht von der geballten Faust des Vaters. Andere positivere Bilder können einen Ausweg aufzeigen und Hoffnung geben.
Hier eine Bilderauswahl: www.nbfev.de/fotopoolFotos von Gewalt können für Betroffene retraumatisierend sein. Auf die Öffentlichkeit wirken sie Gewalt ästhetisierend oder normalisierend. Derzeit verwenden die Bildredaktionen ein sehr kleines Set an symbolischen Stockfotos. Diese immer gleichen Bilder nehmen den Betroffenen die Individualität und schreiben sie im Opferstatus fest: Das blaue Auge, die einsame Frau in einem trostlosen Raum oder das verschreckte Kind an der Hand der Mutter, bedroht von der geballten Faust des Vaters. Andere positivere Bilder können einen Ausweg aufzeigen und Hoffnung geben.
Hier eine Bilderauswahl: www.nbfev.de/fotopool -
Seien Sie Teil der Unterstützung
Bei der Berichterstattung über Suizide ist es mittlerweile gängig, einen Hinweiskasten mit direkter Ansprache an suizidgefährdete Personen und den wichtigsten Hilfe- und Unterstützungskontakten an das Ende des Artikels zu setzen. Das ist auch bei der Berichterstattung zu häuslicher und sexualisierter Gewalt und Femiziden wichtig und richtig. Sie können so Leben retten.
Bei der Berichterstattung über Suizide ist es mittlerweile gängig, einen Hinweiskasten mit direkter Ansprache an suizidgefährdete Personen und den wichtigsten Hilfe- und Unterstützungskontakten an das Ende des Artikels zu setzen. Das ist auch bei der Berichterstattung zu häuslicher und sexualisierter Gewalt und Femiziden wichtig und richtig. Sie können so Leben retten.
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Gewalt nicht rechtfertigen und Klischees vermeiden
Gewalt ist niemals gerechtfertigt oder normal. Armut, Sexarbeit, kultureller Hintergrund, Staats- oder Religionszugehörigkeit führen niemals zwangsläufig zu Gewalttätigkeiten. Geschlechterrollen sind nicht naturgegeben. Bedenken Sie auch, wo Ihre Berichterstattung rassistische Klischees und gesellschaftliche Vorurteile befeuern könnte. Wenn Sie diese reproduzieren, kann das den Betroffenen den Weg zu Hilfe und Gerechtigkeit verbauen.
Gewalt ist niemals gerechtfertigt oder normal. Armut, Sexarbeit, kultureller Hintergrund, Staats- oder Religionszugehörigkeit führen niemals zwangsläufig zu Gewalttätigkeiten. Geschlechterrollen sind nicht naturgegeben. Bedenken Sie auch, wo Ihre Berichterstattung rassistische Klischees und gesellschaftliche Vorurteile befeuern könnte. Wenn Sie diese reproduzieren, kann das den Betroffenen den Weg zu Hilfe und Gerechtigkeit verbauen.
Kontakte
Bundesweites Hilfetelefon
Beratung in 18 Sprachen, in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache – Online und per Telefon.
Tel.: 116 016 (kostenlos, rund um die Uhr und das ganze Jahr)
Link: https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon.html
Frauenhäuser Brandenburg
Netzwerk Brandenburgische Frauenhäuser e.V. (NBF)
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
Tel.: 0331 813 298 47
Mail: koordinierung@nbfev.de
Link: https://www.nbfev.de/uebersicht-aller-frauenhaeuser-in-brandenburg/
Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
Postanschrift:
Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
Konrad-Wolf-Allee 57
14480 Potsdam
Tel.: 0331 200 9719 0
Mail: brandenburg@bzfg.de
Link: http://bzfg.de/beratungsangebot-fuer-brandenburg/
Beratung erfolgt in Potsdam, Oranienburg und Cottbus
Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Opferberatung Potsdam
Jägerstraße 36
14467 Potsdam
Tel.: 0331 280 2725
Mail: potsdam@opferhilfe-brandenburg.de
Link: https://www.opferhilfe-brandenburg.de/
Bundesweites Hilfetelefon
Beratung in 18 Sprachen, in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache – Online und per Telefon.
Tel.: 116 016 (kostenlos, rund um die Uhr und das ganze Jahr)
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Frauenhäuser Brandenburg
Netzwerk Brandenburgische Frauenhäuser e.V. (NBF)
Charlottenstraße 121
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Tel.: 0331 813 298 47
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Link: https://www.nbfev.de/uebersicht-aller-frauenhaeuser-in-brandenburg/
Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
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Konrad-Wolf-Allee 57
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Tel.: 0331 200 9719 0
Mail: brandenburg@bzfg.de
Link: http://bzfg.de/beratungsangebot-fuer-brandenburg/
Beratung erfolgt in Potsdam, Oranienburg und Cottbus
Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Opferberatung Potsdam
Jägerstraße 36
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Tel.: 0331 280 2725
Mail: potsdam@opferhilfe-brandenburg.de
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(Polizei-)Statistiken bundesweit und landesweit
Glossar
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Häusliche Gewalt
Es existiert (noch) keine allgemein gültige Definition von häuslicher Gewalt, im Folgenden sind daher einige Variationen zu finden:
- Quelle: Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Öffentlichkeitsarbeit)
Häusliche Gewalt bezeichnet eine Form von Gewalt gegen Frauen, die von Partnern oder Ex-Partnern ausgeht. Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet - an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt und von einem Menschen ausgeht, dem man vertraut. Häusliche Gewalt kann viele Formen haben und äußert sich nicht nur durch körperliche oder sexuelle Übergriffe, sondern auch, wenn der Lebensgefährte, Ehemann oder Ex-Partner seine Frau oder Ex-Partnerin beleidigt und bei anderen schlecht macht, jähzornig wird und ihr Eigentum beschädigt, ihr droht, sie oder die Kinder, Freundinnen und Freunde, Verwandte oder Haustiere zu verletzen, ihren Kontakt zu Freundinnen oder Freunden unterbindet, sie daran hindert, das Haus zu verlassen, beginnt, ihre Ausgaben zu kontrollieren, sie im Zuge einer Trennung belästigt oder terrorisiert (siehe auch Stalking). Viele Täter geben sich in der Öffentlichkeit oft freundlich und friedfertig und sind auf den ersten Blick nicht als gewalttätige Menschen erkennbar. Nur wenige leiden an einer psychischen Erkrankung, die als Auslöser oder Ursache für ihr Verhalten gilt.
- Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.
Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.
Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten/des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar zu versuchten oder vollendeten Tötungen.
- Quelle: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) vom 17. Juli 2017, Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Übereinkommens […] bezeichnet der Begriff „häusliche Gewalt“ alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte; […]
Es existiert (noch) keine allgemein gültige Definition von häuslicher Gewalt, im Folgenden sind daher einige Variationen zu finden:
- Quelle: Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Öffentlichkeitsarbeit)
Häusliche Gewalt bezeichnet eine Form von Gewalt gegen Frauen, die von Partnern oder Ex-Partnern ausgeht. Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet - an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt und von einem Menschen ausgeht, dem man vertraut. Häusliche Gewalt kann viele Formen haben und äußert sich nicht nur durch körperliche oder sexuelle Übergriffe, sondern auch, wenn der Lebensgefährte, Ehemann oder Ex-Partner seine Frau oder Ex-Partnerin beleidigt und bei anderen schlecht macht, jähzornig wird und ihr Eigentum beschädigt, ihr droht, sie oder die Kinder, Freundinnen und Freunde, Verwandte oder Haustiere zu verletzen, ihren Kontakt zu Freundinnen oder Freunden unterbindet, sie daran hindert, das Haus zu verlassen, beginnt, ihre Ausgaben zu kontrollieren, sie im Zuge einer Trennung belästigt oder terrorisiert (siehe auch Stalking). Viele Täter geben sich in der Öffentlichkeit oft freundlich und friedfertig und sind auf den ersten Blick nicht als gewalttätige Menschen erkennbar. Nur wenige leiden an einer psychischen Erkrankung, die als Auslöser oder Ursache für ihr Verhalten gilt.
- Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.
Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.
Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten/des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar zu versuchten oder vollendeten Tötungen.
- Quelle: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) vom 17. Juli 2017, Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Übereinkommens […] bezeichnet der Begriff „häusliche Gewalt“ alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte; […]
- Quelle: Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Öffentlichkeitsarbeit)
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Femizid / Feminizid
Als Femizid wird die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Femizide sind Taten, die aus Frauenfeindlichkeit entstehen und weltweit, auch in Deutschland, häufig sind. Der Begriff wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass der Grund für die Tat in der Zuschreibung des weiblichen Geschlechts liegt, dass also eine Frau deshalb getötet wird, weil sie eine Frau ist. Patriarchale gesellschaftliche Strukturen und Machtverhältnisse sind Grundlage dieser Taten.
Die häufigste Form des Femizids fällt in den Bereich der Partnerschaftsgewalt. Die Gewalt innerhalb von bestehenden heterosexuellen Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften ist historisch gewachsen und beruht bis heute auf männlichem Besitzdenken und einer vermeintlichen Unterordnung der Frau. Als "Ehrenmorde" oder "Morde im Namen der sogenannten Ehre" werden jene Tötungen von Frauen bezeichnet, bei denen sich die Frau vermeintlich in einer Weise verhalten habe, die von anderen als „unehrenhaft“ beurteilt wird. Die Bezeichnung verschleiert die Tatsache, dass auch hier frauenfeindliche Motive für die Tat ausschlaggebend waren: "Ehrenmorde" wie andere "Beziehungstaten" erfolgen meist dann, wenn die Frau beziehungsweise das Mädchen die Trennung vom Partner beabsichtigt und eine autonome Entscheidung über ihr Leben trifft. Eine überbetonende Unterscheidung zwischen Partnerschaftsgewalt, innerfamiliärer Gewalt und "Ehrenmorden" ist daher wenig zielführend, wenn sie kulturalistische und rassistischen Zuschreibungen bedient und ein gesamtgesellschaftlich vorhandenes Problem verzerrend auf Minderheiten "auslagert". Als Femizide gelten außerdem die Abtreibung von weiblichen Föten oder die Tötung geborener Mädchen, die weniger wertgeschätzt werden als männliche Nachkommen sowie die Tötung von Frauen in bewaffneten, kriegerischen Konflikten, oft verbunden mit sexualisierter Gewalt mit dem Ziel, die Kriegsgegner mental zu schwächen, Dominanz und Respektlosigkeit zu demonstrieren. Des Weiteren sind Massenmorde an Frauen durch antifeministische, meist rechtsterroristische oder dschihadistische Attentate, als Femizide einzuordnen, wenngleich in den Phänomenbereich der geschlechtsbezogenen Hassverbrechen, also Tötungen aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung auch weitere Taten fallen, wo Frauenhass, Queer- und Transfeindlichkeit untrennbar ineinander greifen. Aktuelle Daten zeigen auch, dass 95 Prozent der weltweit registrierten transfeindlichen Tötungen trans Frauen oder feminin-identifizierte Personen betrafen, überwiegend migrantische und Personen of Color sowie Sexarbeiter*innen. Dies weist darauf hin, dass neben der Abweichung von der Heteronorm eine Identifizierung mit "Weiblichkeit" die Vulnerabilität für tödliche Gewalt erhöht.
Der Begriff „Femizid“ (englisch: femicide, analog zu homicide, englisch für Mord oder Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen) geht zurück auf die feministische Soziologin Diana E. H. Russell, die ihn beim Internationalen Tribunal gegen Gewalt an Frauen 1976 einführte. Sie wollte herausstellen, dass ein Großteil der Frauentötungen im Kontext der Machtdynamiken von Sexismus und Misogynie patriarchal strukturierter Gesellschaften stattfindet. Neben dem Begriff Femizid wird die im lateinamerikanischen Kontext entwickelte Begriffsversion "Feminizid" verwendet, die das involvierte staatliche Handeln hervorheben und beispielsweise systematische Straflosigkeit, illegalisierte Schwangerschaftsabbrüche und geschlechtsspezifische tödliche Arbeitsbedingungen markieren will.
Bis heute wird keine einheitliche Definition angewendet, dennoch begreifen alle Ansätze Femizide als einen extremen Ausdruck hierarchischer Geschlechterverhältnisse und männlichen Dominanzbestrebens. Entsprechend wird auch nicht jede Tötung einer Frau mit dem Begriff erfasst, sondern nur jene, die im Kontext patriarchaler gesellschaftlicher Verhältnisse verübt werden.In Deutschland hat 2021 die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) auf Antrag des Landes Brandenburg einen Beschluss gefasst, um Femizide zu definieren, zu analysieren und zu verhindern. Eine zumindest in Deutschland geltende einheitliche Definition und Erfassung geschlechtsspezifischer Frauenmorde als Tatbestand ist wichtiger Baustein einer dringend notwendigen Gesamtstrategie gegen Femizide.
Literatur:
- Julia Cruschwitz, Carolin Haentjes (2021): Femizide. Frauenmorde in Deutschland. Stuttgart: Hirzel.
- Lena Foljanty/Ulrike Lembke (2014): Die Konstruktion des Anderen in der "Ehrenmord"-Rechtsprechung, in: Kritische Justiz 3/2014, S. 298–315.
- Sabine Patricia Maier, Paulina Lutz, Nora Labarta Greven, Florian Rebmann (2023): Femizid. Wie tödlich ist das Geschlechterverhältnis?, Aus Politik und Zeitgeschichte 14/2023, bpb.de online am 31.03.2023 https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/femizid-2023/519670/wie-toedlich-ist-das-geschlechterverhaeltnis/.
- Jill Radford, Diana E. H. Russell (Hrsg.) (1992): Femicide. The politics of woman killing. Buckingham: Open University Press.
- Rita Segato (2018): Femizid. Der Frauenkörper als Territorium des Krieges, dt. Übersetzung 2021: Münster: Unrast Verlag.
Als Femizid wird die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Femizide sind Taten, die aus Frauenfeindlichkeit entstehen und weltweit, auch in Deutschland, häufig sind. Der Begriff wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass der Grund für die Tat in der Zuschreibung des weiblichen Geschlechts liegt, dass also eine Frau deshalb getötet wird, weil sie eine Frau ist. Patriarchale gesellschaftliche Strukturen und Machtverhältnisse sind Grundlage dieser Taten.
Die häufigste Form des Femizids fällt in den Bereich der Partnerschaftsgewalt. Die Gewalt innerhalb von bestehenden heterosexuellen Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften ist historisch gewachsen und beruht bis heute auf männlichem Besitzdenken und einer vermeintlichen Unterordnung der Frau. Als "Ehrenmorde" oder "Morde im Namen der sogenannten Ehre" werden jene Tötungen von Frauen bezeichnet, bei denen sich die Frau vermeintlich in einer Weise verhalten habe, die von anderen als „unehrenhaft“ beurteilt wird. Die Bezeichnung verschleiert die Tatsache, dass auch hier frauenfeindliche Motive für die Tat ausschlaggebend waren: "Ehrenmorde" wie andere "Beziehungstaten" erfolgen meist dann, wenn die Frau beziehungsweise das Mädchen die Trennung vom Partner beabsichtigt und eine autonome Entscheidung über ihr Leben trifft. Eine überbetonende Unterscheidung zwischen Partnerschaftsgewalt, innerfamiliärer Gewalt und "Ehrenmorden" ist daher wenig zielführend, wenn sie kulturalistische und rassistischen Zuschreibungen bedient und ein gesamtgesellschaftlich vorhandenes Problem verzerrend auf Minderheiten "auslagert". Als Femizide gelten außerdem die Abtreibung von weiblichen Föten oder die Tötung geborener Mädchen, die weniger wertgeschätzt werden als männliche Nachkommen sowie die Tötung von Frauen in bewaffneten, kriegerischen Konflikten, oft verbunden mit sexualisierter Gewalt mit dem Ziel, die Kriegsgegner mental zu schwächen, Dominanz und Respektlosigkeit zu demonstrieren. Des Weiteren sind Massenmorde an Frauen durch antifeministische, meist rechtsterroristische oder dschihadistische Attentate, als Femizide einzuordnen, wenngleich in den Phänomenbereich der geschlechtsbezogenen Hassverbrechen, also Tötungen aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung auch weitere Taten fallen, wo Frauenhass, Queer- und Transfeindlichkeit untrennbar ineinander greifen. Aktuelle Daten zeigen auch, dass 95 Prozent der weltweit registrierten transfeindlichen Tötungen trans Frauen oder feminin-identifizierte Personen betrafen, überwiegend migrantische und Personen of Color sowie Sexarbeiter*innen. Dies weist darauf hin, dass neben der Abweichung von der Heteronorm eine Identifizierung mit "Weiblichkeit" die Vulnerabilität für tödliche Gewalt erhöht.
Der Begriff „Femizid“ (englisch: femicide, analog zu homicide, englisch für Mord oder Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen) geht zurück auf die feministische Soziologin Diana E. H. Russell, die ihn beim Internationalen Tribunal gegen Gewalt an Frauen 1976 einführte. Sie wollte herausstellen, dass ein Großteil der Frauentötungen im Kontext der Machtdynamiken von Sexismus und Misogynie patriarchal strukturierter Gesellschaften stattfindet. Neben dem Begriff Femizid wird die im lateinamerikanischen Kontext entwickelte Begriffsversion "Feminizid" verwendet, die das involvierte staatliche Handeln hervorheben und beispielsweise systematische Straflosigkeit, illegalisierte Schwangerschaftsabbrüche und geschlechtsspezifische tödliche Arbeitsbedingungen markieren will.
Bis heute wird keine einheitliche Definition angewendet, dennoch begreifen alle Ansätze Femizide als einen extremen Ausdruck hierarchischer Geschlechterverhältnisse und männlichen Dominanzbestrebens. Entsprechend wird auch nicht jede Tötung einer Frau mit dem Begriff erfasst, sondern nur jene, die im Kontext patriarchaler gesellschaftlicher Verhältnisse verübt werden.In Deutschland hat 2021 die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) auf Antrag des Landes Brandenburg einen Beschluss gefasst, um Femizide zu definieren, zu analysieren und zu verhindern. Eine zumindest in Deutschland geltende einheitliche Definition und Erfassung geschlechtsspezifischer Frauenmorde als Tatbestand ist wichtiger Baustein einer dringend notwendigen Gesamtstrategie gegen Femizide.
Literatur:
- Julia Cruschwitz, Carolin Haentjes (2021): Femizide. Frauenmorde in Deutschland. Stuttgart: Hirzel.
- Lena Foljanty/Ulrike Lembke (2014): Die Konstruktion des Anderen in der "Ehrenmord"-Rechtsprechung, in: Kritische Justiz 3/2014, S. 298–315.
- Sabine Patricia Maier, Paulina Lutz, Nora Labarta Greven, Florian Rebmann (2023): Femizid. Wie tödlich ist das Geschlechterverhältnis?, Aus Politik und Zeitgeschichte 14/2023, bpb.de online am 31.03.2023 https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/femizid-2023/519670/wie-toedlich-ist-das-geschlechterverhaeltnis/.
- Jill Radford, Diana E. H. Russell (Hrsg.) (1992): Femicide. The politics of woman killing. Buckingham: Open University Press.
- Rita Segato (2018): Femizid. Der Frauenkörper als Territorium des Krieges, dt. Übersetzung 2021: Münster: Unrast Verlag.
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Misogynie
- Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung und Down Girl: The Logic of Misogyny Kate Manne, 2017.
Das aus dem Altgriechischen stammende Wort Misogynie bedeutet Frauenfeindlichkeit oder Frauenhass. Es setzt sich zusammen aus „misos“ für Hass und „gyne“ für Frau. Misogynie beschreibt eine emotionale und hasserfüllte Haltung, vorwiegend von Männern, seltener von Frauen. Die sprachlich verwandten Wörter Misanthropie bezeichnen die Menschenfeindlichkeit, Misandrie den Männerhass. Das Wort Misogynie findet sich bereits in literarisch-philosophischen Schriftstücken der griechischen Antike, etwa bei Aristoteles. Auch er behauptet die vorgebliche Minderwertigkeit von Frauen. Die Psychologie nutzt das Wort als Bezeichnung für krankhaften Hass von Männern gegenüber Frauen.
Misogynie fungiert als Ideologie- oder Glaubenssystem des Patriarchats. Sie weist seit Jahrtausenden Frauen untergeordnete Positionen zu, mit eingeschränktem Zugang zu Macht und Entscheidungsfindung in Politik und Gesellschaft.
[…] Das neugeschöpfte englische Wort mysogenoir weist durch den Wortteil noir für schwarz auf den Frauenhass hin, dem Schwarze Frauen in besonderer Weise ausgesetzt sind.
Misogynie steht in einer Reihe mit weiteren Formen der Frauenfeindlichkeit wie Sexismus oder Antifeminismus. Die Philosophin Kate Manne, die in den USA lehrt, schuf 2017 in ihrem vielbeachteten Buch „Down Girl: The Logic of Misogyny“ eine Abgrenzung. Sie begreift Sexismus als Ideologie, die eine patriarchale soziale Ordnung rechtfertige, während Misogynie die entsprechenden Normen durchsetze.
- Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung und Down Girl: The Logic of Misogyny Kate Manne, 2017.
Das aus dem Altgriechischen stammende Wort Misogynie bedeutet Frauenfeindlichkeit oder Frauenhass. Es setzt sich zusammen aus „misos“ für Hass und „gyne“ für Frau. Misogynie beschreibt eine emotionale und hasserfüllte Haltung, vorwiegend von Männern, seltener von Frauen. Die sprachlich verwandten Wörter Misanthropie bezeichnen die Menschenfeindlichkeit, Misandrie den Männerhass. Das Wort Misogynie findet sich bereits in literarisch-philosophischen Schriftstücken der griechischen Antike, etwa bei Aristoteles. Auch er behauptet die vorgebliche Minderwertigkeit von Frauen. Die Psychologie nutzt das Wort als Bezeichnung für krankhaften Hass von Männern gegenüber Frauen.
Misogynie fungiert als Ideologie- oder Glaubenssystem des Patriarchats. Sie weist seit Jahrtausenden Frauen untergeordnete Positionen zu, mit eingeschränktem Zugang zu Macht und Entscheidungsfindung in Politik und Gesellschaft.
[…] Das neugeschöpfte englische Wort mysogenoir weist durch den Wortteil noir für schwarz auf den Frauenhass hin, dem Schwarze Frauen in besonderer Weise ausgesetzt sind.
Misogynie steht in einer Reihe mit weiteren Formen der Frauenfeindlichkeit wie Sexismus oder Antifeminismus. Die Philosophin Kate Manne, die in den USA lehrt, schuf 2017 in ihrem vielbeachteten Buch „Down Girl: The Logic of Misogyny“ eine Abgrenzung. Sie begreift Sexismus als Ideologie, die eine patriarchale soziale Ordnung rechtfertige, während Misogynie die entsprechenden Normen durchsetze.
- Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung und Down Girl: The Logic of Misogyny Kate Manne, 2017.
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trans-Misogynie
- Quelle: www.queer-lexikon.net
Trans-Misogynie ist spezifisch gegen trans Frauen gerichtete Transfeindlichkeit.
Das kann sich zum Beispiel darin äußern, dass trans Frauen (häufig durch TERFs*) aus feministischen Räumen ausgeschlossen werden, dass sie Angebote für Frauen wie Nachttaxis nicht verwenden können oder dass von ihnen verlangt wird, sich auf eine bestimmte Weise zu kleiden und zu verhalten, die von cis Frauen nicht abverlangt wird. Es kann z. B. passieren, dass eine trans Frau (auch in feministischen oder queeren Kreisen) nicht als Frau akzeptiert wird, wenn sie Jogginghosen, kurze Haare und kein Makeup trägt oder sich die Beine nicht rasiert, während das bei cis Frauen oft als ok gilt.
* TERF - Trans-Exclusionary Radical Feminist, übersetzt: Trans-ausschließende Radikalfeminist*innen
- Quelle: www.queer-lexikon.net
Trans-Misogynie ist spezifisch gegen trans Frauen gerichtete Transfeindlichkeit.
Das kann sich zum Beispiel darin äußern, dass trans Frauen (häufig durch TERFs*) aus feministischen Räumen ausgeschlossen werden, dass sie Angebote für Frauen wie Nachttaxis nicht verwenden können oder dass von ihnen verlangt wird, sich auf eine bestimmte Weise zu kleiden und zu verhalten, die von cis Frauen nicht abverlangt wird. Es kann z. B. passieren, dass eine trans Frau (auch in feministischen oder queeren Kreisen) nicht als Frau akzeptiert wird, wenn sie Jogginghosen, kurze Haare und kein Makeup trägt oder sich die Beine nicht rasiert, während das bei cis Frauen oft als ok gilt.
* TERF - Trans-Exclusionary Radical Feminist, übersetzt: Trans-ausschließende Radikalfeminist*innen
- Quelle: www.queer-lexikon.net
„Pressekodexe“ national und international
Schleswig-Holstein
„Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen
Link: https://www.lfsh.de/files/Materialien/Pressekodex%20angewandt%20Berichterstattung%20%C3%BCber%20Gewalt%20gegen%20Frauen.pdf
Herausgegeben vom:
Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V.
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel.: 0431 996 96 36
Mail: info@lfsh.de
Link: https://www.lfsh.de/
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.
„Tipps für Medien zur Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt und der Umgang mit Betroffenen“
Link: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/ueber-uns/presse/informationen-fuer-die-presse/weitere-informationen.html
Schleswig-Holstein
„Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen
Link: https://www.lfsh.de/files/Materialien/Pressekodex%20angewandt%20Berichterstattung%20%C3%BCber%20Gewalt%20gegen%20Frauen.pdf
Herausgegeben vom:
Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V.
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel.: 0431 996 96 36
Mail: info@lfsh.de
Link: https://www.lfsh.de/
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.
„Tipps für Medien zur Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt und der Umgang mit Betroffenen“
Link: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/ueber-uns/presse/informationen-fuer-die-presse/weitere-informationen.html