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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Zwei fröhliche Kinder fischen an einem Fluss, Foto: © Chepko Danil / Fotolia
Foto: © Chepko Danil / Fotolia

Urlaubszeit ist Familienzeit. Die Landesregierung möchte jeder Familie im Land einen Urlaub pro Jahr ermöglichen. Wenn das Geld nicht ausreicht oder Familien besondere Belastungssituationen zu meistern haben, können Ferienzuschüsse beantragt werden. Wer sein Kind alleine betreut, ein Familienmitglied mit Behinderungen oder einen Migrationshintergrund hat, wird dabei besonders berücksichtigt.

Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden.

Die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuständig ist das:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Dezernat 53
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-853 oder 0355 2893-800
E-Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de

Zwei fröhliche Kinder fischen an einem Fluss, Foto: © Chepko Danil / Fotolia
Foto: © Chepko Danil / Fotolia

Urlaubszeit ist Familienzeit. Die Landesregierung möchte jeder Familie im Land einen Urlaub pro Jahr ermöglichen. Wenn das Geld nicht ausreicht oder Familien besondere Belastungssituationen zu meistern haben, können Ferienzuschüsse beantragt werden. Wer sein Kind alleine betreut, ein Familienmitglied mit Behinderungen oder einen Migrationshintergrund hat, wird dabei besonders berücksichtigt.

Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden.

Die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuständig ist das:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Dezernat 53
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-853 oder 0355 2893-800
E-Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de