Hauptmenü

Stationäre Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen leben zuhause in ihrer Familie. Benötigen die Familien Hilfe bei der Betreuung ihres Kindes und eine vorübergehende oder dauerhafte Entlastung, stehen ihnen Betreuungsangebote zur Verfügung.

Wenn eine familiäre Betreuung nicht möglich ist

Ist wegen der Schwere der Behinderung oder aus anderen Gründen eine familiäre Betreuung des Kindes nicht möglich und reichen die ambulanten oder teilstationären Hilfen nicht aus, können die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen

  • in einer Wohnstätte,
  • in Einrichtungen der Jugendhilfe oder
  • in einer Pflegefamilie

betreut und versorgt werden.

Die Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sind für Kinder und Jugendliche mit Behinderung materiell, personell und räumlich so ausgestattet, dass neben einer familienähnlichen Betreuung auch die jeweils erforderlichen Hilfen und Unterstützung angeboten werden.

Wenn keine Vollversorgung mehr notwendig ist

Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Behinderung, die keine Vollversorgung mehr benötigen, haben die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung bzw. Wohngemeinschaft mit geeigneten Betreuungsmöglichkeiten zu leben. Die jungen Menschen erhalten damit die Chance, weitgehend selbständig zu werden. Sie erhalten eine hohe Lebensqualität und viele Möglichkeiten der freien Entfaltung.

Informationen zu Wohn- und Betreuungsangeboten und die Anschriften erhalten Sie bei Ihrem Sozial- oder Jugendamt. Die Sozial- und Jugendämter sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) beraten Sie auch über die Versorgungsmöglichkeiten Ihres Kindes.

Weitere Informationen

Zurück zu "Angebote bei Behinderungen oder Pflegebedarf"