Soziale Eingliederung durch finanzielle und andere Hilfen
Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist, ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen gibt es in Form von
- Sachleistungen (Hilfsmittel für Arbeit, Schule usw.) oder
- Dienstleistungen (Assistenz usw.)
- Geldleistungen
Die Hilfen müssen beim Sozialamt oder Jugendamt beantragt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird der Bedarf festgestellt. Soweit möglich werden dabei auch die Wünsche der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Die einzelnen Leistungen der Eingliederungshilfe sind in vier Gruppen aufgeteilt. Dabei geht es um Hilfen zur
- Sozialen Teilhabe
- Teilhabe an Bildung
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Medizinischen Rehabilitation
Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stehen je nach Bedarf geeignete Unterstützungs- und Versorgungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören:
- ambulante Versorgungangebote
- teilstationäre Angebote in Tageseinrichtungen o.ä.
- vollstationäre Versorgung in geeigneten Einrichtungen
- bedarfsgerechte Angebote in Schulen und Horten
- differenziert betreute Wohnformen
Gut zu wissen
Wenn Sie bei Ihrem Kind in den Jahren bis zum Schuleintritt zum Beispiel eine Entwicklungsstörung vermuten, wenden Sie sich am besten an eine der Brandenburgischen Frühförder- und Beratungsstellen. Sollten Sie bei Ihrem Schulkind eine Entwicklungsstörung vermuten, steht Ihnen das Jugendamt vor Ort zur Verfügung.
Berufliche Ersteingliederung
Für Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Ersteingliederung entscheidend, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist daher die möglichst dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Für die Berufsorientierung in den Schulen sowie die berufliche Beratung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Durch die Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit Schulen und Eltern lässt sich frühzeitig der individuelle Förderbedarf feststellen. Die Beraterinnen und Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe in den Agenturen für Arbeit beraten über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung. Sie berücksichtigen dabei die individuellen Neigungen, die Eignung und Leistungsfähigkeit der jungen Menschen und stimmen gemeinsam mit ihnen die geeigneten Maßnahmen und Leistungen nach der Schule ab.