Nachteilsausgleiche und Hilfen für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit einer Schwerbehinderung können sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten. Dazu gehören zum Beispiel ermäßigte Eintrittspreise, die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr, Kündigungsschutz oder auch Steuervorteile
Anspruch auf Nachteilsausgleiche haben Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit einem Grad der Behinderung in Höhe von mindestens 50. Die Schwerbehinderung wird durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
Antrag und Beratung
Den Antrag auf Feststellung der Behinderung und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg stellen. Dort finden Sie auch Ansprechpersonen, die Sie in Ihrer individuellen familiären Situation in Bezug auf das Schwerbehindertenrecht unterstützen.
Darüber hinaus gibt es überall im Land Brandenburg Beratungsstellen der freien Träger, der Behindertenverbände, der für Rehabilitation zuständigen Institutionen und der örtlichen Sozialämter. Sie können sich dort auch über die verschiedenen medizinischen und therapeutischen Hilfen, finanziellen Leistungen oder Eingliederungsmaßnahmen informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Inanspruchnahme dieser Hilfen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.