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Lohn- und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird vom Gehalt abgezogen und von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie Ihre jährliche Steuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben. Dies kann eine Erstattung oder Nachzahlung zur Folge haben.

Gut zu wissen

Lohnsteuer müssen Sie nur dann zahlen, wenn Ihre gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2023 beträgt 10.908 Euro und für das Jahr 2024 11.604 Euro.

Auf die Steuerklasse kommt es an

Die Höhe der Lohnsteuer bemisst sich nach Ihrem Arbeitslohn. Wie viel Sie in Ihrem konkreten Fall an Steuern zahlen müssen, hängt u.a. von Ihrer Steuerklasse ab. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. In welche Sie eingeordnet werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Sind Sie ledig und haben mindestens ein Kind, das an Ihrem Wohnsitz gemeldet ist, können Sie der Steuerklasse I oder Steuerklasse II angehören. In der Steuerklasse II ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende enthalten.

Leben Sie und Ihre Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihr Ehe-/Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, IV/IV mit Faktor oder III/V wählen.

Wenn Sie mehr als eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber haben, werden Sie für die weiteren Arbeitsverhältnisse mit der Steuerklasse VI besteuert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Steuerklasse auch wechseln.

Auskünfte zu Steuerfragen

Wenn Sie Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht haben, können Sie sich an die Service- und Informationsstelle Ihres Finanzamtes wenden oder die Hilfe der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

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