Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre und bedürfnisorientierte Betreuung, die sich durch eine kleine Gruppengröße (max. fünf Kinder) auszeichnet. Sie erfolgt überwiegend im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters (Kindertagespflegeperson), kann aber auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Die Kindertagespflege ist insbesondere eine Alternative zur Betreuung in der Krippe.
Kindertagespflege finden
Eine Kindertagespflege kann von der Gemeinde oder dem Jugendamt angeboten werden. Wer sich selbst auf die Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater begibt, sollte darauf achten, dass es sich um eine anerkannte Kindertagespflegeperson handelt.
Wenn Eltern und Gemeinde bzw. Jugendamt dies gemeinsam wünschen und die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder dadurch gefördert werden, kann eine Kindertagespflege auch für ältere Kinder in Anspruch genommen werden.
Kosten der Tagespflege
Die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes ist ähnlich wie bei den Kindertagesstätten gestaltet. Sie werden vom Jugendamt erhoben.
Rechte und Pflichten klären
Die familiäre Betreuung der Kindertagespflege macht Absprachen zwischen Eltern und Kindertagepflegepersonen notwendig. Wichtig dabei ist vor allem die vertragliche Regelung der Rechte und Pflichten zwischen der Kindertagespflegeperson und den Erziehungsberechtigten sowie zwischen der Kindertagespflegeperson und dem Jugendamt bzw. der Gemeinde.