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Familiengerichtsbarkeit und Rechtsberatung

Nutzen Sie bei Unterhaltsstreitigkeiten die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten des zuständigen Jugendamtes. Wenn Sie darüber zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, können Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen.

Beratungshilfe

Bleibt Ihnen trotz aller Beratungsgespräche bei einer Familienberatungsstelle, beim Jugendamt o.a. nichts Anderes übrig als der Weg zum Gericht, empfiehlt es sich, zu prüfen, ob Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen sollten. Diese wird Ihnen gegen eine Kostenpauschale erteilt.

Wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Diese kommt dann für die Kosten der Rechtsberatung auf.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Auch wenn Sie ein niedriges Einkommen beziehen, können Sie Ihre Rechte vor Gericht einfordern. Dafür gibt es die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Im Familienrecht spricht man von Verfahrenskostenhilfe. In den übrigen Rechtsgebieten heißt es Prozesskostenhilfe. Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe übernimmt - je nach Höhe Ihres Einkommens - teilweise oder vollständig Ihren Anteil an den Gerichtskosten sowie das Honorar für Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt. Die Einkommensgrenze für die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe orientiert sich an der Zahl der Familienmitglieder, Ihrem Einkommen und Vermögen.

Bitte klären Sie alle Fragen hinsichtlich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe mit einer Rechtsberatung. Den entsprechenden Antrag können Sie über Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt oder auch direkt beim zuständigen Gericht stellen.

Gut zu wissen

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie nur, wenn das Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg für Sie hat und nicht mutwillig ist. Das Gericht prüft daher vorab, ob Ihr Antrag und dessen Umsetzung erfolgversprechend erscheinen oder nicht. Doch auch wenn die Aussichten positiv sind, bleibt ein Risiko: Denn wenn Sie den Rechtsstreit dennoch verlieren, müssen Sie, auch wenn das Honoar für Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt über die Verfahrenskostenhilfe gezahlt wird, die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Darüber hinaus müssen Sie die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen, wenn sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse innerhalb von 48 Monaten nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens verbessern.

Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe können Sie nicht nur in familienrechtlichen Streitfällen oder bei Scheidung beantragen, sondern zum Beispiel auch bei Mietsachen, Erbstreitigkeiten, Schadenersatzprozessen, im Verwaltungs- bzw. Sozialrecht (Auseinandersetzung mit Behörden), im Arbeitsrecht (Kündigungen) oder bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

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