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Eheschließung

Eine Ehe können Personen verschiedenen sowie gleichen Geschlechts miteinander schließen. Voraussetzungen für eine Eheschließung sind:

  • Beide Personen müssen volljährig sein (Ausnahmen bestehen bei Ehepartnern bzw. -partnerinnen aus Ländern mit abweichenden Volljährigkeitsregeln) und
  • sie dürfen nicht anderweitig verheiratet oder mit einer anderen Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Eheschließung beim Standesamt

Die Eheschließung muss vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten vorgenommen werden. Die standesamtliche Trauung kann nicht durch eine kirchliche Trauung oder eine andere religiöse Form der Eheschließung ersetzt werden. Nur die standesamtliche Trauung bewirkt eine gültige Ehe mit allen gesetzliche Folgen.

Gut zu wissen

Die Ehe für Alle hat die Lebenspartnerschaft abgelöst. Sofern Sie vor Oktober 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie beim Standesamt deren Umwandlung in eine Ehe beantragen. Alternativ können Sie die Lebenspartnerschaft aber auch fortführen.

Weitere Informationen

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