Hauptmenü

Beratung für Schuldnerinnen und Schuldner

Wenn Sie verschuldet sind und nicht mehr wissen, wie Sie zum Beispiel Ihre Kreditraten zurückzahlen sollen, kontaktieren Sie bitte eine Schuldnerberatung.

Schuldnerberatung

Die Beraterinnen und Berater der Schuldnerberatungsstellen stehen Ihnen nicht nur organisatorisch und juristisch, sondern auch psychologisch mit Rat und Tat zur Seite. Ziel ist es, Sie von Ihren Schulden zu befreien, neuen Schulden vorzubeugen und zugleich dafür zu sorgen, dass Ihre Lebenshaltungskosten trotz Verschuldung gedeckt bleiben.

Gemeinsam mit Ihnen verschaffen sich die Schuldnerberaterinnen und -berater einen Überblick über Ihre Schulden und Ihre finanziellen Mittel. Auf der Grundlage wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der Ihre Zahlungsverpflichtungen ordnet und deren  Rückzahlung beinhaltet. Dabei nimmt die Schuldnerberatungsstelle auch Kontakt zu den Gläubigern auf, um eine mögliche außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der damit verbundene Rückzahlungsplan orientiert sich an Ihren finanziellen Möglichkeiten.

Schuldnerberatung finden

Kostenlose und seriöse Schuldnerberatungen werden von den Landkreisen und Kommunen sowie gemeinnützigen Trägern und Wohlfahrtsverbänden angeboten. Scheuen Sie sich nicht davor eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Je früher, desto besser. Alternativ können Sie auch eine kostenpflichtige Beratung durch die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (Anwaltschaft, Notariat, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung) in Anspruch nehmen.  

Nicht immer verbirgt sich hinter der Bezeichnung “Schuldnerberatung” eine seriöse Beratungsstelle. Beachten Sie daher:

  • Eine seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos.
  • Es gibt keine Aufnahme- oder andere Gebühren.
  • Es werden keine Verträge geschlossen.
  • Gefordert ist einzig Ihre aktive Mitarbeit.

Verbraucherinsolvenzverfahren

In einem vereinfachten Insolvenzverfahren erhalten Schuldnerinnen und Schuldner, die ihre Geldschulden nicht mehr zurückzahlen können, die Möglichkeit, von ihren Restschulden befreit zu werden. Sie bekommen damit die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren können Personen in Anspruch nehmen, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind oder
  • angestellt waren,
  • weniger als 20 Gläubigerinnen und Gläubiger und
  • keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Voraussetzung jedes Verbraucherinsolvenzverfahrens ist zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Das bedeutet, Sie können einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens nur stellen, wenn Sie zuvor einen ernsthaften Versuch unternommen haben, sich mit Ihren Gläubigern über die Schuldenbereinigung außergerichtlich zu einigen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen unterstützen Gläubiger und Schuldner beim Versuch einer außerordentlichen Einigung.

Die Bescheinigung über das Zustandekommen oder aber Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs wird von den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt. Mit der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs kann der Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Zurück zu "Unterstützung für Familien in Problemlagen"