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Arbeitslosengeld

Arbeitslosigkeit wirkt sich nicht nur unmittelbar auf die betroffenen Personen aus, sondern verändert auch das Leben ihrer Familien. Arbeitslosengeld hilft daher, den Lebensunterhalt zu sichern.

Sollten Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend und arbeitslos.

Die Arbeitsuchendmeldung

Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Sie bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.

Um sich arbeitsuchend zu melden, nutzen Sie am besten die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Oder Sie setzen sich mit Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort telefonisch unter der gebührenfreien Service Nummer 0800 4 555500 in Verbindung. Alternativ können Sie sich auch schriftlich arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung!

Die Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung sichert Ihre finanziellen Ansprüche. Sie ist die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) erfolgen.

Sie können sich entweder über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich vor Ort bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

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Anspruch auf Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie

  • ohne Beschäftigung sein. Sie können aber bis zu 15 Stunden wöchentlich einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Das heißt, Sie waren in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert. Bei der Anwartschaftszeit werden u.a. auch die Bezugszeiten von Mutterschaftsgeld und die Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt.
  • sich online oder persönlich arbeitslos gemeldet haben.
  • sich bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit).

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate und von Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 67 Prozent (im Sinne des Einkommensteuergesetzes) und ohne Kind 60 Prozent des Leistungsentgelts.

Mit dem digitalen Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes selbst berechnen.

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