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Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn es in Ihrer Familie Probleme gibt, die Sie nicht mehr alleine lösen können, können Sie sich an das Jugendamt vor Ort wenden. Dort erfahren Sie, welche pädagogischen oder therapeutischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz geeignet sein können. Damit die Hilfen zur Erziehung auch wirkungsvoll eingesetzt werden, ist das Jugendamt verpflichtet, gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen einen Hilfeplan zu erstellen und diesen regelmäßig zu überprüfen.

Der Erfolg der Hilfe hängt vor allem davon ab, inwieweit der oder die Hilfesuchende bereit ist, Unterstützung anzunehmen und eventuell Dinge zu verändern. Genauso wichtig ist die verlässliche Zusammenarbeit zwischen der bzw. dem Hilfesuchenden und dem Unterstützungssystem.

Hilfsangebote des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht insbesondere die folgenden Hilfsangebote vor:

  • Hilfen in Notsituationen
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Pflegefamilien
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Sollte es zwischen Ihnen und dem Jugendamt zu Konflikten kommen, können Sie sich gerne an eine Ombudsstelle wenden.

Weitere Informationen

Gut zu wissen

Sorgeberechtigte haben einen einklagbaren Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.

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