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Selber bestimmen, mitreden, mitmachen? Aber gerne! - Eine Erklärung der Einrichtungsmitwirkungsverordnung für Brandenburg

Wie Bewohnerinnen und Bewohner in unterstützenden Wohnformen ihr tägliches Leben selber gestalten können

Menschen, die in einer unterstützenden Wohnform leben – das kann ein Pflegeheim, eine Wohnstätte für Menschen mit Behinderung oder eine betreute Wohngemeinschaft sein - haben das Recht, über persönliche Dinge des Lebens selbst zu bestimmen. Sie sind zwar in vielen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen, trotzdem sollen sie dem Personal der Einrichtung deutlich machen, was sie möchten oder nicht möchten. Sie sollen darüber mitbestimmen, wie sie gepflegt und betreut werden. Dazu gehören beispielsweise Fragen zum Essen oder wie die Wohnung oder das Zimmer eingerichtet sein soll. Welche Rechte Bewohnerinnen und Bewohner genau haben, steht in zwei Dokumenten: dem „Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz“ und der „Einrichtungs-Mitwirkungsverordnung“. Diese Rechte erklärt und veranschaulicht die Broschüre in einfacher und verständlicher Sprache sowie in „Leichter Sprache“. Die Broschüre zeigt, wie Bewohnerinnen und Bewohner ihr tägliches Leben selber gestalten können.
41 Seiten

2. aktualisierte Auflage, November 2019

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