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Geflügelpest in einem Putenbestand in Märkisch-Oderland festgestellt - Zuständige Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet

- Erschienen am 31.12.2021 - Pressemitteilung 726/2021

Im Land Brandenburg ist der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem weiteren Geflügelbestand nachgewiesen worden. In dem gewerblichen Putenbestand mit ca. 19.000 Tieren waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Heute hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), den Verdacht bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Seit im Oktober die Seuche wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit aufgetreten ist, sind wir in Alarmbereitschaft. Die Ursache für die Infektion in Märkisch-Oderland ist derzeit noch unklar. Die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet. Das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland wird dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt.“

Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.

Durch das Veterinäramt des betroffenen Landkreises sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das im Ausbruchsbestand gehaltene Geflügel wird auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Das Geflügelpestvirus war in diesem Herbst und Winter bislang bei Wildvögeln und in zwei Kleinstbeständen in Brandenburg nachgewiesen worden.

Das FLI schätzt die Gefahr weiterer Einträge als hoch ein, erst jüngst hatte das Institut vor einer dramatischen Entwicklung in Deutschland und Europa in diesem Winterhalbjahr gewarnt. Im vergangenen Herbst und Winter (20/21) gab es bereits eines der schwersten Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest. In Brandenburg wurden elf Ausbrüche in Geflügelbeständen verzeichnet, insgesamt mussten rund 159.000 Tiere getötet werden.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/