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Kastration und Sterilisation freilebender Katzen: Förderrichtlinie überarbeitet und verlängert

- Erschienen am 31.08.2022 - Presemitteilung 360/2022
Symbolfoto Freilebende herrenlose Katze (Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev) Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev

Freilebende herrenlose Katzen können ein großes Tierschutzproblem darstellen. Aus diesem Grund unterstützt das Verbraucherschutzministerium bereits seit 1992 Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration und Sterilisation freilebender Katzen. Seit August 2021 wird die Mittelvergabe dafür mit einer Förderrichtlinie geregelt. Die sogenannte Katzenkastrationsrichtlinie wurde jetzt überarbeitet und bis zum 31. August 2024 verlängert. Mit der neuen Richtlinie, die heute im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht wurde, wurden die Förderbedingungen und das Antragsverfahren erleichtert. Pro Jahr stehen dafür rund 51.000 Euro zur Verfügung.

Verwilderte Katzen vermehren sich schnell unkontrolliert. Sie sind oftmals abgemagert und leiden unter Wurmbefall, Parasiten und Verletzungen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch Kastration und Sterilisation von freilebenden herrenlosen Katzen deren unkontrollierte Vermehrung entgegenzuwirken und auf diese Weise einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.

Die Förderung können Tierschutzorganisationen (insbesondere eingetragene Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) mit Sitz im Land Brandenburg beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Im Vergleich zur ersten Katzenkastrationsrichtlinie ist es nun keine Bedingung mehr, dass Tierschutzorganisationen ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben müssen, um gefördert zu werden. Mit dieser Anpassung können nun noch mehr Tierschutzorganisationen und -vereine von der Richtlinie profitieren.

Gefördert wird die Kastration und Sterilisation von Katzen, die durch Tierärztinnen und Tierärzte im Auftrag von als gemeinnützig anerkannten Tierschutzorganisationen durchgeführt werden. Bewilligungsfähig sind dabei folgende Höchstbeträge: 58 Euro pro Tier für weibliche Katzen und 20 Euro pro Tier für männliche Katzen. Für weibliche Katzen ist die Förderung höher, da der Eingriff bei ihnen aufwendiger ist.

Anträge auf Gewährung der Zuwendungen sind für das Jahr 2023 bis spätestens 30. September 2022 und für das Jahr 2024 bis zum 30. September 2023 beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) einzureichen. Alle Informationen zur Förderung sowie das Antragsformular sind auf der LAVG-Internetseite veröffentlicht: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/