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Sozialministerin und Landesbehindertenbeauftragte: „Mehr Engagement für inklusiven Arbeitsmarkt“

Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember

- Erschienen am 30.11.2022 - Pressemitteilung 515/2022

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen (Samstag, 3. Dezember) rufen Sozialministerin Ursula Nonnemacher und die Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster zu mehr Initiativen auf, um Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Sozialministerin Nonnenmacher: „Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt unter anderem das Recht von Menschen mit Behinderungen auf frei gewählte, gleichberechtigte Arbeit. Gerade in der derzeitigen Krise, in der Solidarität von allen gefordert ist, ist es mir ein Anliegen, auf dieses Recht und die Verantwortung von Unternehmen hinzuweisen. Wir brauchen mehr Initiativen, die Menschen mit Behinderungen die Chance für den ersten Arbeitsmarkt eröffnen. So müssen mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Arbeit bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Chancengleichheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Teilhabeanspruchs.“

Landesbehindertenbeauftragte Armbruster: „In Deutschland müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. Von den rund 4.700 Arbeitgeber*innen mit mehr als 20 Beschäftigten im Land Brandenburg, erfüllen nur etwa Eintausend diese Quote. 3.700 Arbeitgeber*innen zahlen noch immer lieber die Ausgleichsabgabe anstatt solidarisch mit arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen zu sein. Es bedarf meines Erachtens stärkerer Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Wenn es uns gemeinsam gelingt, mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu platzieren, wenn sie zu Kollegen*innen werden, zeigen können, wozu sie in der Lage sind, was sie leisten können, dann holen wir sie in die Mitte unserer Gesellschaft“.

Laut aktuellem Inklusionsbarometer der Aktion Mensch stabilisiert sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Beschäftigte mit Behinderung leicht und die Arbeitslosenzahlen sinken nach Jahren der Krise wieder. So liegt die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderungen deutschlandweit bei 11,5 Prozent (2021: 11,8 Prozent), allerdings verschärft sich die Situation bei Langzeitarbeitslosigkeit.

Hintergrund

Ende 2016 verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz. Es soll die Teilhabe am Arbeitsleben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Mit einem Budget für Arbeit will der Staat den Einstieg in reguläre Betriebe erleichtern. Arbeitgeberinnen und -geber können sich so unter anderem einen großen Teil des Gehalts für Mitarbeiter mit Behinderung erstatten lassen. Ansprechpartner für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben ist das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung – jedes Jahr am 3. Dezember – wurde von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, zum ersten Mal im Jahr 1993. Der Aktionstag zielt darauf ab, die Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Ihre Würde, ihre Rechte und Ihr Wohlergehen stehen im Mittelpunkt. Weltweit machen Menschen in zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag auf die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam.

In Brandenburg leben rund 508.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter sind 335.000 mit einer Schwerbehinderung.