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Sozialministerin Nonnemacher begrüßt Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz: Transsexuellengesetz gehört endlich abgeschafft

- Erschienen am 30.06.2022 - Pressemitteilung 277/2022
Regenbogenfahne, Foto: © lazyllama / Fotolia Foto: © lazyllama / Fotolia

Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, mit dem das umstrittene Transsexuellengesetz von 1980 ersetzt werden soll. Dazu erklärt Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher:

„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle trans*-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen sowie ein Meilenstein für Vielfalt und das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Damit wird eine wichtige Forderung endlich umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Urteilen klargestellt, dass zentrale Bestimmungen des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig sind. Viele Menschen haben unter diesem Gesetz gelitten. Seine Abschaffung ist überfällig. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehört auch die Geschlechtsidentität. Das bisherige Verfahren – das Gutachten von zwei Sachverständigen und ein Gerichtsverfahren voraussetzt – ist demütigend, diskriminierend, langwierig und kostspielig. Ich begrüße die geplante Vornamens- bzw. Personenstandsänderung durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Auch, dass Menschen ab dem 14. Lebensjahr selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden können.“