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Fragen zum Thema Arbeitsschutz: Neue, zentrale Ansprechstelle beim LAVG eingerichtet

Arbeitsschutztelefon: 0331 8683-444

- Erschienen am 30.05.2023 - Presemitteilung 140/2023

Für Beschäftigte ebenso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Brandenburg steht bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz ab sofort eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), wurde jetzt ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet. Unter der Rufnummer 0331 8683-444 werden Anfragen, Beschwerden und Beratungsersuchen schnell und lösungsorientiert bearbeitet.

Bisher waren von der Abteilung Arbeitsschutz beim LAVG eine Vielzahl von Rufnummern veröffentlicht, unter denen an den einzelnen Standorten Ansprechpersonen erreicht werden konnten. Diese Rufnummern entfallen nun zugunsten der neuen, zentralen Nummer. Sie richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte, Antragstellerinnen und Antragsteller, Bürgerinnen und Bürger, aber auch an andere Akteure im Arbeitsschutz, wie zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Ansprechstelle liefert Informationen zu Fragen des Arbeitsschutzes, zu Vorgängen/Verfahren oder nimmt Beschwerden entgegen.

Zu erreichen ist das Arbeitsschutztelefon montags bis donnerstags zwischen 8 und 15 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 14.

Das LAVG gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und ist in drei Abteilungen gegliedert. Die Abteilung Arbeitsschutz ist für den Vollzug der staatlichen Vorschriften auf den Feldern der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Teilbereichen des Schutzes von Dritten, Patientinnen und Patienten und Verbraucherinnen und Verbrauchern zuständig.

Internet: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/arbeitsschutztelefon/