Silvesterfeuerwerk für Tiere extrem belastend – Landestierschutzbeauftragte Zinke bittet um Rücksichtnahme
- Erschienen am - PresemitteilungDas Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für Tiere eine echte Belastungsprobe. Nicht nur Haus- und landwirtschaftlich gehaltene Tiere, sondern auch Wildtiere leiden unter dem Lärm, Licht und Rauch. „Zum Schutz der Tiere sollte an Silvester auf Feuerwerk am besten ganz verzichtet werden“, sagt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke.
Landestierschutzbeauftragte Zinke erklärt: „Für Tiere ist Silvester kein Spaß! Lärm, Lichtblitze und die Staub- und Geruchsbelastung durch das Silvesterfeuerwerk versetzen die Tiere in Panikzustände. Nicht selten kommt es auch vor, dass Haustiere das Weite suchen, weglaufen oder sich verkriechen. Viele Tierhaltende kennen das und leiden jedes Jahr aufs Neue mit ihrem geliebten Haustier mit. Bei falscher Anwendung der Feuerwerkskörper können darüber hinaus auch schwere Verletzungen nicht nur bei Menschen, sondern auch bei Tieren hervorgerufen werden. Aber auch Wildtiere – ob im Wald oder im besiedelten Raum – leiden unter der Knallerei zu Silvester.“
Zinke gibt folgende Hinweise: „Grundsätzlich ist es mit Blick auf den Tierschutz am besten, ganz auf krachende Böller und zischende Raketen zu verzichten. Mindestens beachtet werden aber sollte, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Tieren gezündet wird. Das beinhaltet auch, dass auf einen großen Abstand zu Zoos, Tiergehegen, Stallanlagen und Waldgebieten geachtet wird. Dies betrifft nicht nur den Silvestertag selbst, sondern auch die Zeit vor und nach dem Jahreswechsel. Tierhaltende sollten sich in dieser Zeit ganz besonders viel Zeit mit Ihren Tieren nehmen und versuchen sie zu beruhigen. Hunde sollten unbedingt an der Leine geführt, Katzen und andere Kleintiere möglichst im Innenraum gelassen werden. Günstig sind auch ruhige, abgedunkelte Räume als Aufenthaltsort für die Tiere. Pferde und andere Großtiere können, sofern möglich, beispielsweise aufgestallt werden, um Verletzungen durch panische, unkontrollierte Bewegungen zu vermeiden. Eine sinnvolle Vorbeugungsmaßnahme für den Fall, dass ein Tier aufgrund von Panik entläuft, ist die Kennzeichnung und Registrierung bei einem Haustierregister, z.B. TASSO e.V. oder FINDEFIX. So kann ein aufgefundenes Tier schnell nach Hause vermittelt werden. Vorsicht vor Beruhigungsmitteln! Diese sollten nur im Einzelfall und nur mit tierärztlicher Empfehlung verabreicht werden.“
Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/